Verbund-Energiebonus
Entlastungspaket für Härtefälle

Mit 1. Juli tritt das bereits angekündigte Verbund-Energiebonus-Paket für bestehende Haushalts- und Gewerbekunden in Kraft, deren Energiepreise zuletzt erhöht worden waren. | Foto: Haylight/panthermedia
  • Mit 1. Juli tritt das bereits angekündigte Verbund-Energiebonus-Paket für bestehende Haushalts- und Gewerbekunden in Kraft, deren Energiepreise zuletzt erhöht worden waren.
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Die Endverbraucherpreise für Energie steigen in ganz Europa. "Verbund" startet daher im Juli 2022 mit einem Entlastungspaket für Haushalts- und Gewerbekunden und bietet zusätzliche Hilfe gezielt für Härtefälle und jene, die jetzt am meisten Unterstützung brauchen.

OÖ. Bereits im Jahr 2021 zeigte sich ein massiver Anstieg der Primärenergiepreise an den internationalen Beschaffungsmärkten. Vor allem bei der Gaspreis-Entwicklung macht sich das knappe Angebot und die niedrigen Speicherstände in Europa sowie die hohe Nachfrage bemerkbar. Verschärft wird diese Entwicklung durch den Krieg in der Ukraine. Als Folge der stark gestiegenen Weltmarktpreise für Primärenergieträger steigen auch die europäischen Großhandelspreise für Strom und damit auch die Endverbraucherpreise in ganz Europa.

Energie: Aktuelle Marktentwicklung

Aufgrund dieser Marktentwicklung musste auch Verbund Anfang Mai 2022 die Strom- und Gastarife für Haushalts- und Gewerbekunden erhöhen. Die Preiserhöhung basiert gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den von der Österreichischen Energieagentur ermittelten und veröffentlichten Indizes für Strom (ÖSPI) und Gas (ÖGPI).

Entlastungen für Härtefälle

Mit 1. Juli tritt das bereits angekündigte Verbund-Energiebonus-Paket für bestehende Haushalts- und Gewerbekunden in Kraft, deren Energiepreise zuletzt erhöht worden waren. Es beinhaltet folgende Maßnahmen, die intensiv geprüft wurden und mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar sind:

  • Zwei Monate Gratis-Strom für alle von der Strompreisanpassung 2022 betroffenen Haushalts- und Gewerbekunden als einmalige automatische Gutschrift auf der nächsten Abrechnung.
  • Zwei zusätzliche Monate Gratis-Energie für Menschen, die bereits jetzt auf staatliche Unterstützung (z.B.: GIS-Gebührenbefreiung, Mindestsicherung, etc.) angewiesen sind und daher von den gestiegenen Energiepreisen besonders betroffen sind.
  • Ein vergünstigter Bonustarif speziell für Bestands-Kundinnen und Kunden, deren Strompreis sich aufgrund der indexbasierten Preisänderung besonders stark erhöht hat.
  • Bereits seit Inkrafttreten der Preisänderung am 1. Mai wird ein 30 Euro Bonus für alle Strom- und Gaskunden, als einmalige Gutschrift auf der nächsten Abrechnung in Abzug gebracht.

Kunden werden schriftlich informiert

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden in den nächsten Wochen, fristgerecht vor Wirksamwerden des Entlastungsbonus am 1. Juli 2022, schriftlich informiert. Die Vorschreibungen werden entsprechend dem Umfang des Energiebonus ebenfalls mit 1.. Juli 2022 reduziert, um sicherzustellen, dass die Entlastung möglichst rasch spürbar wird. Verbund wird zudem die Indexklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich aufgrund der anhaltend hohen Börsenpreise immer mehr auf die Energiepreise auswirken, evaluieren und alternative Klauseln prüfen.

Verbund-Stromhilfefonds der Caritas

Mit dem Verbund-Stromhilfefonds der Caritas, der über die Caritas Sozialhilfestellen administriert wird, stellt Verbund ein Hilfsangebot zur Verfügung, das Energiekunden aller Anbieter unterstützt. Verbund betreibt den Stromhilfefonds gemeinsam mit der Caritas seit mehr als 13 Jahren und hilft durch Soforthilfe, Gerätetausch und Energieberatung. Für 2022 wurden die Mittel für den Stromhilfefonds von VERBUND verdoppelt.

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