Ab 1. April
Höhere Einkommensgrenze für Wohnbauförderung in OÖ
Die Einkommensgrenze für die Wohnbauförderung wird in Oberösterreich mit 1. April hinaufgesetzt.
OÖ. Nach „umfangreicher Evaluierung“ und „sorgfältiger Recherche“ sei man zu dem Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Einkommensgrenze bei der Wohnbauförderung nötig sei, erklären Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) und sein Stellvertreter Wohnbaureferent Manfred Haimbuchner (FPÖ). Hohe Preise und Finanzierungskosten sowie die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen (KIM)-Verordnung hätten dazu geführt.
Stelzer: „Im bundesweiten Spitzenfeld“
Mit der geplanten Änderung sollen die Einkommensgrenzen ab 1. April 2024 für den Erhalt der Wohnbauförderung neu angepasst werden. Konkret wird nachfolgender Vorschlag in Begutachtung gesendet. „Mit der Erhöhung liegen wir bei den Einkommensgrenzen im bundesweiten Spitzenfeld“, sagt Stelzer.
- 1 Person: Bisher: 39.000 € / Neu: 50.000 €
- 2 Personen: Bisher: 65.000 € / Neu: 85.000 €
- Jede weitere Person: Bisher: 6.000 € / Neu: 7.500 €
- Personen mit erhöhter Familienbeihilfe: Bisher: 7.000 € / Neu: 8.500 €
„Die arbeitende Bevölkerung finanziert mit dem Wohnbauförderungsbeitrag die Leistungen im Bereich des geförderten Wohnbaus. Daher ist es nur gerecht, dass auch jene Personen, die diese staatlichen Leistungen finanzieren, Zugang zu eben diesen haben“, meint Haimbuchner. Zu diesen Leistungen gehören etwa der Zugang zu geförderten Miet- und Mietkaufwohnungen, Förderungen zur Bildung von Eigentum sowie Sanierungsförderungen.
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