Papamonat und Väterkarenz
Mehr Zeit mit dem Kleinkind verbringen

Zeit mit seinen Kindern verbringen erfreut jeden Elternteil. Besonders wenn die Kinder noch ganz klein sind und alles neu ist. | Foto: Kzenon/panthermedia
  • Zeit mit seinen Kindern verbringen erfreut jeden Elternteil. Besonders wenn die Kinder noch ganz klein sind und alles neu ist.
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Väter haben mehrere Möglichkeiten, nach einer Geburt, mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. 

OÖ. Welcher Elternteil verbringt nicht gerne Zeit mit seinen Kindern, besonders wenn sie noch ganz klein sind und alles neu ist? Früher war es oft so, dass die Frau beim Kind blieb und der Mann das Geld verdiente. Dies ist heute anders, Väterkarenz und Papamonat ermöglichen auch den Vätern mehr Zeit mit ihren Kindern.

Väterkarenz

Für die Väterkarenz gelten seit 1. August 2019 neue Bestimmungen. Diese bringen hinsichtlich der Anrechnung der Karenzzeit eine Besserung. Für alle Geburten oder Adoptionen ab dem 1. August 2019 wird die in Anspruch genommene Karenzzeit im vollen Umfang angerechnet.
Die maximale gesetzliche Karenzdauer ist zwei Jahre. Zudem ist die Anrechnung nicht nur auf die erste Karenz im Dienstverhältnis, sondern auch für mehrere in Anspruch genommene Karenzierungen möglich. Die Anrechnung wirkt sich laut Arbeiterkammer OÖ auf mehrere Bereiche aus:

  • Dauer der Kündigungsfrist
  • Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankenstand
  • Ausmaß des Erholungsurlaubs
  • Ausmaß der Abfertigung Alt
  • Lohn- und Gehaltsvorrückungen
  • Jubiläumsgeld

Papamonat

Dank einer neuen Regelung profitieren ab 1. September 2019 alle Väter mit Anspruch auf einen Papamonat. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Papamonat ist, dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht und die Meldefrist, spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin, an den Arbeitgeber eingehalten wurde. Der Vater kann den Papamonat im Zeitraum von der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter beanspruchen. Auch ein Kündigungsschutz besteht im Zeitraum des Papamonats, dieser beginnt mit der Vorankündigung, aber frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und endet vier Wochen nach Ende des Papamonats. Beim Papamonat selbst handelt es sich um eine Dienstfreistellung. Für dieses Monat muss der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen. Väter können aber in dieser Zeit den Familienzeitbonus von etwa 700 Euro beziehen. Wenn der Anspruch auf den Familienzeitbonus besteht, ist der Vater im Papamonat auch kranken- und pensionsversichert.

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