Landesparteien für Weiterbestand des Bezirksgerichts Oberpullendorf
- Zwei von sechs Bezirksgerichten im Burgenland sollen von den geplanten Schließungen betroffen sein. Kolportiert werden Oberpullendorf und Mattersburg.
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Noch gibt es keine Schließungs-Entscheidung des Justizministeriums oder zumindest eine definitive Standortschließungliste.
OBERPULLENDORF. Die im Raum stehende Schließung der Bezirksgerichte Mattersburg und Oberpullendorf beschäftigt weiterhin die Landespolitik. Die Parteien sind sich in der Sache einig, die Gerichte erhalten zu wollen, ein gemeinsamer Antrag in der jüngsten Landtagssitzung kam aber nicht zustande.
Oberpullendorf "voll ausgelastet"
"Die Gerichte sind nicht unterausgelastet, sondern leisten enorme Arbeit", sagte SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. Laut seinen Angaben arbeiten am Bezirksgericht Oberpullendorf ein Richter zur Gänze und eine weitere Richterin mit 60 Prozent ihrer Kapazität, dazu kommen 14 weitere Bedienstete. 2025 seien rund 10.200 Geschäftsfälle zu bewältigen gewesen, die bei Amtstagen geäußerten Anliegen seien hier noch gar nicht eingerechnet. Die Auslastung der Richter sei bei rund 128 Prozent gelegen.
- Am Bezirksgericht Oberpullendorf wurden im Jahr 2025 rund 10.200 Geschäftsfälle abgewickelt.
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In Mattersburg arbeiten Fürst zufolge zwei Richter und 13 weitere Bedienstete, Rechtspraktikanten nicht mitgerechnet. Im Jahr 2025 gab es dort fast 12.000 Geschäftsfälle, ebenfalls ohne Amtstag-Anliegen. Die Auslastung der Richter lag bei 146 Prozent.
Ministerium will sparen
Das Justizministerium hat bis jetzt lediglich bekundet, aus Einsparungsgründen Bezirksgerichte in Österreich schließen zu wollen und ihre Agenden an benachbarte Gerichte zu verlagern. Ob es - wie medial kolportiert - eine Liste mit 16 Gerichten gibt, darunter Oberpullendorf und Mattersburg, wurde vom Ministerium nicht bestätigt.
Offener Brief
In einem offenen Brief haben die beiden SPÖ-Bezirksvorsitzenden Heinrich Dorner (Oberpullendorf) und Thomas Hoffmann (Mattersburg) den Erhalt der beiden Gerichte gefordert. Unter anderem erwähnen sie, dass beide Gebäude im Eigentum des Staates stehen, "jegliche Mietargumente also entfallen".
- SPÖ und ÖVP haben ihre Forderung nach Erhalt des Gerichts bekundet.
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Gegen Auflassung
Namens der ÖVP sprachen sich die beiden Landtagsabgeordneten Christian Sagartz und Patrik Fazekas gegen eine Auflassung der beiden Standorte aus. "Für viele Menschen im Bezirk ist ein wohnortnahes Bezirksgericht unverzichtbar. Es darf nicht sein, dass die Regionen die Rechnung für Einsparungen des Bundes bezahlen müssen. Auch für die anerkannten Volksgruppen sind diese Standorte von besonderer Bedeutung", unterstrich Fazekas.
Bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats von Oberpullendorf steht eine Resolution, die den Weiterbestand des Gerichts zum Inhalt hat, auf der Tagesordnung.
Die Vorgeschichte:
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