Keine Ausnahme für Silvester
Feuerwerk im Perger Ortsgebiet ist heuer verboten

Foto: panthermedia/nd3000
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PERG. Leiser als in den Vorjahren könnte es heuer in der Silvesternacht in Perg werden. Der Grund: Feuerwerke sind beim anstehenden Jahreswechsel im Ortsgebiet nicht mehr erlaubt. 

Laut Pyrotechnikgesetz ist das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (dazu gehören Raketen und Schweizerkracher) innerhalb des Ortsgebietes generell verboten. Bisher gab es in Perg jedoch eine Ausnahme für die Zeit von 31. Dezember um 22 Uhr bis 1. Jänner um 2 Uhr. Diese Ausnahmeverordnung für den Silvesterabend wurde am 22. November 2019 aufgehoben, wie die Stadt Perg informiert. 
"Der Antrag dazu kam von Franz Baumann (Fraktionsobmann und Gemeinderat der Grünen, Anmerkung der Redaktion). Angesichts der aktuellen Klima- und Feinstaub-Debatte kann ich ihm nur recht geben", erklärt Bürgermeister Anton Froschauer (VP). Und: "Der Bürgermeister kann eine Ausnahme machen. Ich bin selbst kein großer Freund der Knallerei. Der Gemeinderat hat sich dann mehrheitlich für die Abschaffung der Ausnahme ausgesprochen. Wir wissen, dass es schwer zu exekutieren sein wird, aber wir wollen ein Signal setzen." Wer trotz Verbot im Ortsgebiet Raketen abfeuert, hat laut dem Stadtchef mit empfindlichen Verwaltungsstrafen der Bezirkshauptmannschaft zu rechnen. 

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Pyrotechnik: Kategorien und Altersgrenzen

Das Pyrotechnikgesetz 2010 gliedert Feuerwerkskörper in unterschiedliche Kategorien: 

Kategorie F1
Mindestalter: 12 Jahre
Der Einsatz ist auch im geschlossenen Raum, je nach Gebrauchsanweisung, erlaubt.
Beispiele: Wunderkerzen, Bengalhölzer, Bodenfeuerwirbel, Handfontänen, Knatterfontänen,
Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Rauch- und Blitzkugeln. 

Kategorie F2
Mindestalter 16 Jahre
Beispiele: Vulkane, Batteriefeuerwerk, Miniraketen, Feuerwerksraketen, Fontänen, Knallfrösche,
Römische Lichter, Knallkörper, Sonnen (Feuerräder)

Kategorie F3
Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung
Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der
Nachweis einer Sachkunde -> Pyrotechnikausweis Kat F3
Sicherheits - und Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben

Kategorie F4 
Mindestalter 18 Jahre + behördliche Bewilligung
Professionelle Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen
Für den Erwerb, Besitz und Verwendung ist eine behördliche Bewilligung erforderlich und der
Nachweis einer Fachkenntnis -> Pyrotechnikausweis Kat F4
Sicherheits - und Verwendungsbestimmungen werden im Bewilligungsbescheid vorgeschrieben

Kategorien P1 und P2

sonstige pyrotechnische Gegenstände
Mindestalter 18 Jahre 
P2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung

Kategorien S1 und S2
Pyrotechnische Sätze
Mindestalter S1  16 Jahre, S2 18 Jahre
S2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung

Kategorien T1 und T2 für Bühne und Theater 

Mindestalter 18 Jahre
T2 bedürfen einer behördlichen Bewilligung

Quelle: WKO
Stand: Dezember 2019 
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors oder der  Wirtschaftskammer Österreich 
ausgeschlossen ist.

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