Silvesternacht
Für Feuerwerkskörper im Ortsgebiet gibt es eine Ausnahme
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ist im gesamten Ortsgebiet grundsätzlich verboten. In der Silversternacht gibt es allerdings einige Ausnahmen. MURAU. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Dem Bürgermeister steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben.Für die Silvesternacht gibt es beispielsweise in Murau eine Ausnahme für Feuerwerkskörper. Das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse F2 ist...