POLIZEISERIE: Den Schwerverkehr im Pinzgau im Visier

LKW-Kontrolle | Foto: BB - Christa Nothdurfter

Bezirksinspektor Herbert Keuschnigg und Gruppeninspektor Manfred Millinger sind die Spezialisten für die Lastkraftwagen-Kontrolle im Bezirk Zell am See. Seit Dezember 2009 sind die beiden mit einem hochtechnologisiertem, digitalen Kontrollsystem ausgestattet.

PINZGAU. Bei allen LKW‘s, die seit dem Jahr 2006 gebaut werden, werden Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten der Fahrer sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten mittels eines digitalen Systems aufgezeichnet. Dazu muss eine Plastikkarte im Scheckkartenformat in das einem CD-Player ähnliche Gerät oberhalb des „Cockpits“ geschoben werden.

Alt: Die Diagrammscheibe
Bei den alten Fahrzeugen wurde bzw. wird immer noch eine sogenannte Diagrammscheibe zur Kontrolle verwendet. Dabei zeichnet ein beweglicher Stift die Geschwindigkeit und die Lenkzeiten auf. Ruhe- und Bereitschaftszeiten muss der LKW-Lenker dabei händisch einstellen. Wie die beiden Polizisten Herbert Keuschnigg (PI Maria Alm)und Manfred Millinger (PI Lofer) erklären, können sie bzw. ihre Berufskollegen diese Diagrammscheibe bei einer Kontrolle mittels eines „Schaublattes“ auswerten. Pro Tag gibt es eine Diagrammscheibe, wobei die Fahrer diese Scheiben auch für die 28 vorangegangenen Tage mit sich führen müssen.

Ein umfangreiches Wissen
Während diese Diagrammscheiben bei einer Verkehrskontrolle also von jedem Polizeibeamten überprüft werden können, führen den für die Kontrolle des neuen, digitalen Systems notwendigen Laptop nur entweder Keuschnigg oder Millinger mit sich. Die beiden wurden im Vorfeld mit dem komplizierten Computer-Programm vertraut gemacht. „Schon zuvor haben wir uns besonders intensiv mit der Kontrolle von LKW‘s befasst und uns diesbezüglich ein umfangreiches Wissen angeeignet. Deshalb wurden wir auch für diese Aufgabe ausgewählt.“

Alle Bezirke „aufgerüstet“
Bis vor kurzem waren im ganzen Bundesland nur zwei digitale Kontrollgeräte im Einsatz und zwar bei der Landesverkehrsabteilung und bei der Verkehrsinspektion. Erst seit vergangenem Dezember steht der Polizei in jedem Bezirk ein eigenes Gerät zur Verfügung. „Das hatte finanzielle Gründe, wobei allerdings nicht der Laptop, sondern das komplizierte Kontroll-Programm enorm teuer ist“, wissen Keuschnigg und Millinger. Zeitgleich mit Salzburg wurden auch alle anderen Bundesländer mit dieser Technik „aufgerüstet“.

„Im Interesse der Lenker“
Damit jedenfalls sind für LKW‘s mit digitalem System die Zeiten vorbei, in denen die Wahrscheinlichkeit für die Fahrer äußerst gering war, dass sie in Sachen Geschwindigkeit oder Ruhe- bzw. Fahrzeiten nachkontrolliert werden. „Aber diese Kontrollen besonders bezüglich Ruhezeiten erfolgen ja ohnehin im Interesse und zum Schutz der einzelnen Lenker“, betonen die Polizeibeamten im BB-Gespräch.

20 Stunden Fahrzeit!
Bei den meisten LKW‘s, die nur in der näheren Umgebung unterwegs sind, sind die Ruhezeiten aber fast nie ein Problem, weil beim Ab- und Beladen immer wieder Bereitschaftszeiten anfallen. Kürzlich allerdings gab es eine enorm gefährliche Ausnahme im Bezirk. „Ein Fahrer - selber Kleinunternehmer mit einem LKW - überschritt eine ganze Woche lang jeden Tag die vorgeschriebenen Fahrzeiten. Sein Spitzenwert betrug 20 Stunden innerhalb eines Tages“, sind Keuschnigg und Millinger entsetzt.

EU schreibt Kontrollen vor
Neben den geschilderten Überprüfungen bei LKW‘s gehören auch noch die technische Kontrolle - Zustand der Reifen, der Federn, Rostschäden usw. - sowie bei Verdacht die Abwaage des Ladegutes zum Ablauf einer Verkehrskontrolle. Im Pinzgau gibt es drei solcher Waagen, nämlich bei der Zemka, beim Diabas-Werk und beim Sand- und Kieswerk in Saalfelden. Die Anzahl der Schwerverkehrskontrollen wird von der EU vorgeschrieben, wobei jede Kontrolle mittels Ergebnisprotokoll belegt werden muss.

Zur Sache:

Lenk- & Ruhezeiten
Lastkraftwagen-Lenker dürfen pro Tag höchstens 9 Stunden fahren. Dabei darf höchstens 4,5 Stunden durchgefahren werden, danach muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Zwei Mal pro Woche dürfen diese 9 Stunden auf 10 erhöht werden, wobei aber wiederum nach jeweils 4,5 Stunden eine Pause gemacht werden muss. Zusätzlich ist einmal pro Woche eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden vorgesehen.

Text & Foto: Christa Nothdurfter

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