Taxenbacher Bergrettung und Polizei im Eeinsatz
Urlauber aus Bergnot gerettet
Bergrettung und Polizei retteten zwei deutsche Staatsbürger aus der Bergnot. Die beiden Bergwanderer hatten die Herausforderungen am Berg unterschätzt.
TAXENBACH. Am Donnerstag, 4. August 2022, gegen 14.30 Uhr kam es Aufgrund einer alpinen Notsituation zu einem Einsatz der Alpinpolizei und der Bergrettung. Ein 17-jähriger deutscher Staatsbürger, der gemeinsam mit seinem Vater unterwegs war, kam im Bereich der Kitzlochklamm beim Klettersteig "Freier Fall" in Taxenbach in eine alpine Notlage.
"Freier Fall" war zu schwierig
Der Klettersteiggeher konnte im oberen Bereich des Klettersteiges "Frei Fall" auf Grund von Erschöpfung nicht mehr weiter und alarmierte die Rettungskräfte. Die alarmierte Bergrettung Rauris sowie ein Alpinpolizist stiegen zu dem 17-jährigen Klettersteiggeher auf und seilten ihn über eine errichtete Berge-Seilbahn in die Kitzlochklamm ab.
Sowohl der 17-jährige und als auch sein Vater hatten den Klettersteig, der die Schwierigkeit D aufweist, falsch eingesetzt. Der erschöpfte 17-Jährige blieb bei dem Vorfall unverletzt und konnte anschließend selbstständig aus der Klamm absteigen. Beide Alpinisten waren mit Helm, Klettergurt und Klettersteigset ausgerüstet.
Bergrettungseinsätze sind Kostenpflichtig
Die Rettung am bei alpinen Notlagen ist in Österreich im Paragraph 131, Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG)geregelt. In diesem Paragraphen steht wörtlich:
"Die Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt".
Rettungskosten in den Bergen können schnell einmal mehrere tausend Euro ausmachen. Besonders teuer wird es, wenn ein Hubschrauber zum Einsatz kommt. Das stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den Schmerzen nach einem Unfall dar.
Freizeit-Versicherung über die Bergrettung (Förderermitgliedschaft), ÖAMTC, Kreditkarte, Unfallversicherung oder Sportverein sind daher sinnvoll. Der Freizeitalpinist soll aber dabei die Klausel mit den Bergungskosten beachten. Diese Kosten können sonst gar nicht oder nur teilweise gedeckt sein.
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