Erdkabelstreit: Europäisches Urteil lässt Freileitungsgegner hoffen

- <f>Die Freileitung ist</f> den Erdkabelkämpfern ein Dorn im Auge, das EuGH-Urteil ist jetzt ein Lichtblick.
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SALZBURG, PONGAU (aho). Mit Spannung erwarteten die Gegner der 380-kV-Freileitung in Salzburg das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Projekt 110-kV-Leitung Vorchdorf-Kirchdorf in Oberösterreich. Darin geht hervor, dass die Fällung von Bäumen für die Trasse nicht lediglich eine "Fällung", sondern eine "Rodung" sei. Die Erdkabelkämpfer aus Salzburg beziehen sich nun auf dieses Urteil und gehen davon aus, dass auch in Salzburg für die 380-kV-Freileitung eine "Rodung" notwendig sei – und zwar von rund 800 Hektar Wald.
"Recht über EU erkämpfen"
"Gegen Verbund und APG ist man scheinbar machtlos, auch das Land schaut da einfach drüber hinweg. Deshalb hoffen wir nun mit dem Weg über die EU von oben herab zum Ziel zu kommen", sagt Andreas Dengg, betroffener Landwirt aus St. Johann. Mit dem europäischen Urteil müsse das Umweltverfahren des Landes Salzburg erneut aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden, wie auch der Rechtsanwalt der Interssensgemeinschaft Erdkabel, Wolfgang List, weiß. „Wenn das Bundesverwaltungsgericht bis zum 7. August noch kein Urteil gefällt hat, muss nach aktueller Rechtslage entschieden werden, also die EuGH-Entscheidung sofort in das Urteil einfließen", sagte List bereits im Vorfeld der Urteilsverkündung.
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EU ja, Österreich nein
Dengg weist darauf hin, dass eine strategische Umweltprüfung im Gegensatz zur in Österreich üblichen Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Alternativen aufweisen müsse. "Es handelt sich um ein EU-Gesetz, das in Österreich einfach noch nicht ratifiziert ist. Deshalb ist für uns das Urteil des EuGH ein Lichtblick und gibt uns Hoffnung, dass wir doch zu unserem Recht kommen", sagt Dengg.
APG: "Urteil ist irrelevant"
Für die Austrian Power Grid AG (APG), die als Tochter der Verbund AG Projektbetreiber der geplanten 380-kV-Leitung ist, habe das EuGH-Urteil allerdings keine Auswirkungen auf die Salzburg-Leitung. "Das publizierte Urteil zum Projekt in Oberösterreich ist irrelevant für das Projekt Salzburgleitung", heißt es dazu in einer Aussendung der APG. Das Gericht habe sich nämlich ausschließlich mit der Frage der UVP-Pflichtigkeit der gegenständlichen 110-kV-Leitung beschäftigt. Die Salzburgleitung sei indes eines der bestgeprüften Infrastrukturprojekte Österreichs und habe bereits ein vollumfängliches UVP-Verfahren durchlaufen. "Alle Themen, über die der EuGH geurteilt hat, wurden ausführlich im UVP-Verfahren für die Salzburgleitung berücksichtigt und abgehandelt", heißt es in der Mitteilung der APG weiter.
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