Neue Verordnung
Mandlinger Moor ist jetzt geschützter Landschaftsteil
Das Mandlinger Moor am Gemeindegebiet von Radstadt gilt seit heute als geschützter Landschaftsteil. Das hat Bezirkshauptmann Harald Wimmer in einer Verordnung kundgetan. Damit sind Eingriffe in das Gebiet in Zukunft, bis auf wenige Ausnahmen, verboten.
RADSTADT. Mittels Verordnung hat Bezirkshauptmann Harald Wimmer das Mandlinger Moor heute zu einem geschützten Landschaftsteil erklärt. Aktuell entstehen an der Enns entlang des Moorgebietes neue Flussschlingen, die die Biodiversität in diesem Bereich weiter stärken sollen.
Voraussetzungen für geschützte Landschaftsteile
Dem Salzburger Naturschutzgesetz von 1999 zufolge muss ein geschützter Landschaftsteil zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind für das Landschaftsbild besonders prägend.
- Sie enthalten besondere Lebensgemeinschaften von Pflanzen oder Tieren.
- Sie haben besondere wissenschaftliche, kulturelle oder kleinklimatische Bedeutung.
- Sie haben besondere Bedeutung für die Vernetzung einzelner Lebensräume untereinander.
- Sie sind für die Erholung bedeutsam.
- Sie sind für das Erscheinungsbild oder den Erhaltungszustand eines Naturdenkmals mitbestimmend.
In derartigen Gebieten sind bestimmte Eingriffe grundsätzlich verboten oder nur unter Einwilligung der Landesregierung zulässig.
Einzigartige Pflanzen im Moorgebiet
Laut der Verordnung bezüglich des Mandlinger Moores umfasst der Schutz in diesem Fall "die Erhaltung des letzten Restes großflächiger Moore in Salzburger Ennstal". Das umfasse auch die für ein Hochmoor typischen Lebensgemeinschaften. Außerdem sei das Mandlinger Moor im Pongau der einziger Ort, an dem der langblättrige Sonnentau vorkommt. Dabei handelt es sich um eine fleischfressende Pflanze, die in Österreich mittlerweile als gefährdet gilt. Auch die natürlichen Torfanschichtungen im Moor sind durch die Verordnung des Bezirkshauptmannes geschützt.
Baumentnahme für Fronleichnam erlaubt
Eingriffe in das Schutzgebiet sind von nun an grundsätzlich verboten. Lediglich Arbeiten an der bestehenden Infrastruktur — etwa an der Telefon- und Stromleitung, einer Hütte vor Ort oder Hochsitzen für Jäger — sind zugelassen. Freilaufende Hunde sind im Mandlinger Moor ebenso verboten wie die forstliche Nutzung. Diesbezüglich fällt in der Verordnung allerdings eine Ausnahme auf, die etwas skurril anmutet: "Die Herausnahme von Birken bis zu einer Höhe von maximal zwei Metern für das Fronleichnamfest durch die Gemeinden Radstadt und Altenmarkt" bleibt erlaubt, sofern das Gebiet dafür nicht befahren wird.
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