Landesgesetzblatt
Feueranzünden und Rauchen im Wald ab sofort strafbar

Bei Missachten der Verordnung können Geldstrafen in Höhe von 7.270 Euro ausgesprochen werden. | Foto: pixabay
  • Bei Missachten der Verordnung können Geldstrafen in Höhe von 7.270 Euro ausgesprochen werden.
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Mit Strafen bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen ahndet die Bezirkshaupmannschaft von nun an "jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen auf allen Waldflächen im politischen Bezirk".

PONGAU. "Jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald sind mit sofortiger Wirkung im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten", steht in der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Johann betreffend den Waldbrandschutz. 

"Von dem ausgesprochenen Verbot sind alle Waldflächen im politischen Bezirk St. Johann im Pongau umfasst. Der Gefährdungsbereich umfasst alle Flächen (ohne Rücksicht auf die Kulturgattung), von denen aus die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen", führt man fort.

Hohe Strafen

Im Falle einer Missachtung der Gesetze können hohe Strafen ausgesprochen werden. "Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft", mahnt die Bezirksverwaltungsbehörde.

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