Haftung
Rakete trifft auf Auto

- Wenn es knallt kann es schon mal ein fremdes Fahrzeug treffen.
- Foto: Symbolbild Pixabay
- hochgeladen von Anita Empl
Zum Jahreswechsel 2019/2020 wurde wieder fleißig geschossen und geböllert, dabei werden jedes Jahr Autos zur unfreiwilligen Zielscheibe. Für den Schaden müsste der "Schütze" aufkommen, doch ist dieser nicht immer auffindbar.
SALZBURG. Das Neue Jahr wird traditionell mit viel Lärm und Licht begrüßt, dabei gehören Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper noch immer zum Standardrepertoire. Weniger traditionell, aber auch alljährlich werden Kraftfahrzeuge zum unfreiwilligen Ziel der Geschosse. Der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreich (ARBÖ) erklärt wer für die entstandenen Schäden aufkommen müsste.
Unbekannter "Schütze"
"Prinzipiell muss derjenige den Schaden ersetzen, der diesen verursacht hat", erklärt Martin Echsel von der Rechtsabteilung des ARBÖ. Allerdings sei der "Schütze" meist nicht auszumachen, denn nicht jeder bewacht zu Neujahr sein Fahrzeug die ganze Nacht. Kann der Schädiger nicht ausfindig gemacht werden bleibt der Besitzer oftmals auf den Kosten sitzen.
Richtig versichern
Hier greifen manchmal Voll- oder Teilkaskoversicherungen, allerdings müsse im Versicherungsvertrag auch ein entsprechender Schadensfall berücksichtig werden. Deshalb sollten Geschädigte zuerst im Versicherungsvertrag nachsehen ob Vandalismus berücksichtig wird, ist dies der Fall soll der Schaden so rasch wie möglich gemeldet werden.
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