Landesgericht in St. Pölten
Ehefrau extrem brutal misshandelt
Wegen mehrerer Gewaltverbrechen gegen seine Ehefrau landete ein 56-Jähriger aus dem niederösterreichischen Zentralraum vor einem St. Pöltner Schöffensenat, der ihn bei einem Strafrahmen zwischen zwei und zehn Jahren zu einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilte.
ZENTRALRAUM. Laut Staatsanwalt Leopold Bien begannen die brutalen Übergriffe einige Jahre nach der Eheschließung 2008. Anfangs monatlich, dann wöchentlich und etwa seit 2020 versetzte der derzeit beschäftigungslose Ehemann seiner Frau täglich Faustschläge und Tritte, riss sie an den Haaren, würgte sie, stieß sie gegen Möbelstücke, zerrte sie durch den Raum oder kniete sich auf sie, wobei er sie beschimpfte und ihr mit dem Umbringen drohte.
Grundlos mit Messer verletzt
Über das, für die 54-Jährige „beinahe normale Grauen“ hinaus stach er ihr auch einmal völlig grundlos ein Messer von oben in den Oberschenkel, danach in den Bauch. „Drecksau, du bist für nichts zu gebrauchen“, kommentierte er die Attacke und ging danach schlafen. Vier Monate konnte die Frau nach einem Tritt, bei dem ihr Kreuzbein brach, nur auf einem Ring sitzen und eine brutale Vergewaltigung beendete er schließlich ebenfalls mit einem Tritt gegen das Steißbein des Opfers.
Grauenhafte Gewalttaten
Im Jänner 2022 schüttete er seiner Frau heißen Kaffee über den Kopf, verpasste ihr eine Ohrfeige und zerrte sie an den Haaren auf die Couch. Er kniete sich auf sie, wobei sie hörte, wie vier ihrer Rippen, die er früher bereits verletzt hatte, brachen. Nachdem er sie auch noch würgte, nahm sie ihre bereits seit einiger Zeit bereitgestellte Fluchttasche und beschloss, den Gewalttäter anzuzeigen.
Immer mit dem schlimmsten gerechnet
Wie sie als Zeugin erklärte, habe sie in ihrem Zimmer auch Proviant deponiert, um für den Fall, dass er sie einsperrt, etwas zu essen zu haben. Hauptsächlich aus panischer Angst vor ihrem Ehemann ertrug sie dieses Martyrium über Jahre. Er konnte sehr lieb zu ihr sein, spuckte sie jedoch Sekunden später an, schlug sie und drohte, sie abzustechen. In aggressiven Situationen verwendete er für sich dann seinen zweiten Vornamen, der bei der 54-Jährigen Panik hervorrief.
Urteil keine Überraschung
Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz erhielt für die Frau den Zuspruch von 5.800 Euro Schmerzensgeld, wobei Richterin Doris Wais-Pfeffer auf Bilder verwies, die die Verletzungen dokumentierten. Es gebe absolut keinen Zweifel an den Aussagen der Frau, „Sie dagegen scheinen völlig unglaubwürdig und versuchen, alles anderen zuzuschreiben“, kommentierte Wais-Pfeffer die leugnende Verantwortung des Angeklagten, der am Ende des Prozesses erklärte: „Ich nehme das Urteil an!“ Verteidiger Erich Gemeiner meinte: „Nach diesem Beweisverfahren war das Urteil für mich keine Überraschung!“
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