Feuerwerk zu Silvester
Illegales Böllern kann teuer zu stehen kommen

Foto: PantherMedia/Dimand27
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Es ist ein Brauch, der für manche unverzichtbar ist und andere liebend gerne abschaffen würden: Feuerwerke zu Silvester. Bezirkspolizeikommandant Gerald Eichinger und Abschnittsfeuerwehrkommandant Hans-Peter Aigner klären ab, worauf bei dem Thema zu achten ist und was dabei erlaubt ist.

BEZIRK. Feuerwerkskörper werden in vier Kategorien eingeteilt: Jene der Kategorie F1 können mit zwölf Jahren benutzt werden, es besteht eine geringe Gefahr, und sie können in geschlossenen Räumen verwendet werden. Darunter fallen sogenannte "Feuerwerkscherzartikel" wie etwa Wunderkerzen, Knallbonbons oder Tischfeuerwerke. Eine Stufe höher sind beispielsweise Knallfrösche, Baby-Raketen oder Kommetenbaterien. Jugendliche ab 16 Jahren können sie benutzen, sie sind jedoch in geschlossenen Räumen und im Ortsgebiet nicht mehr zulässig. "

Ab Kategorie F2 sind Feuerwerkskörper im Ortsgebiet grundsätzlich nicht erlaubt, außer  es gibt eine Ausnahmeverordnung durch den jeweiligen Bürgermeister",

erklärt Bezirkspolizeikommandant Gerald Eichinger.

Strafen bis zu 3.600 Euro

"In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäuser, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, sowie Tierheimen und Tiergärten ist das Abschießen von Feuerwerken nicht erlaubt", erläutert Eichinger. Weiters dürfen sie nicht innerhalb beziehungsweise nicht unweit von Menschenansammlungen oder bei  leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten wie zum Beispiel Tankstellen entzündet werden. Das unerlaubte Benutzen von Feuerwerkskörpern kann laut dem Bezirkskommandanten Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro beziehungsweise Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen nach sich ziehen. "Pyrotechnische Erzeugnisse, die den Gegenstand einer Verwaltungsübertretung darstellen, können sichergestellt, für verfallen erklärt und folglich amtlich vernichtet werden", so Eichinger weiter.

Alles Gute kommt von oben?

Was ist aber zu tun, wenn man ein Feuerwerk an einem geeigneten Platz abschießen darf und möchte und es aber nicht funktioniert? "Keinesfalls sollte man eventuelle 'Zündversager' aufheben, sondern vorerst liegen lassen und am folgenden Tag durch die Zuführung von Wasser phlegmatisieren, sprich 'ersäufen'", weiß der Kommandant. Um fehlerhafte Produkte zu vermeiden, sollte man beim Einkauf unbedingt auf einige Dinge achten: "Es wird empfohlen, Feuerwerkskörper im österreichischen Fachhandel zu kaufen", so Eichinger. Zudem sollte der pyrotechnische Gegenstand folgende Kennzeichnungen aufweisen können:

  • Kategorienbezeichnung
  • CE-Kennzeichen (gesetzlich vorgeschriebenes Prüfzeichen)
  • Registriernummer (EU-weit einzigartig)
  • Altersbeschränkung
  • Gebrauchsanleitung (inkl. Mindestsicherheitsabstand)

"Außerdem sollte man darauf Acht geben, dass die Rakete, wenn nicht alles verbrannt ist auch wieder herunterkommt", betont Hans-Peter Aigner, Abschnittsfeuerwehrkommandant von Ried-Nord, "Dann schaut oft keiner mehr, wo das Zeug niedergeht". Denn auch nach einem scheinbar erfolgreich ausgeführten Feuerwerk, können herabfliegende Rückstände einen Brand auslösen.

ZUR SACHE:
Das Bundesgremium für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pyrotechnik- und Waffenhandel der WKO gibt im Umgang mit Feuerwerkskörpern diese Hinweise:

  • Kaufen Sie Produkte nur bei einem ausgebildeten österreichischen Pyrotechnikfachhandel.
  • Um Unfälle mit Kindern zu vermeiden, sollten Feuerwerksartikel niemals frei zugänglich gelagert werden.
  • Das Abfeuern aus Räumen bzw. vom Balkon aus ist dringend zu unterlassen.
  • Beim Zünden eines Feuerwerks sind auf Sicherheitsabstände zu achten.
  • Nie den Kopf über die Feuerwerkskörper halten, Raketen mit ausgestreckter Hand zünden oder auf Menschen und Tiere richten.
  • Die Abschussvorrichtung sollte außerdem auf stabilem Untergrund stehen, um Umkippen zu vermeiden.
  • Feuerwerkskörper bestehen aus Papier, Karton, Tonerde und einem pyrotechnischen Effektsatz. Da bei der Herstellung weitgehend auf Plastik verzichtet wird, kann man verwendete Feuerwerkskörper nach dem Abschuss problemlos in die Restmülltonne werfen.

Der Naturschutzbund weist darüber hinaus auf die Auswirkungen auf Haus- und Wildtiere hin:
Sie reagieren auf das ungewohnte Lärm- und Blitzgewitter zum Jahreswechsel mit Stress und Angst. Besonders für Wildtiere kann die Silvesternacht lebensgefährlich werden. Plötzlich auftretende zischende und laut krachende Geräusche können bei den Tieren zu Panikreaktionen und in weiterer Folge zu einem Fluchtinstinkt führen. Dadurch werden nicht nur lebenswichtige Energiereserven für den Winter aufgebraucht, auch kopflose Manöver und Orientierungsverlust verursacht durch den Stress führen zu Verletzungen oder Tod.

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