Betrug und Geldfälschung
"Rip-Dealer"-Prozess wurde vertagt

Der Prozess gegen den vermeintlichen "Rip-Dealer" wurde vertagt. | Foto: BRS
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Ein 28-jähriger Wiener mit serbischen Wurzeln soll eine Serie an sogenannten "Rip-Deals" ausgeführt haben. Bei dieser Art von Betrug sei es üblich, dass die Täter behaupten, reiche Geschäftsleute zu sein und teure Gegenstände kaufen zu wollen. Das wahrscheinlich erste Opfer des Verdächtigen war ein Ehepaar aus dem Innviertel.

INNVIERTEL. Ende 2016 soll der Wiener der Anklage nach einem Innviertler Ehepaar ein Angebot für eine Rolex-Uhr im Wert von 20.000 Euro gemacht haben, berichten die Oberösterreichischen Nachrichten. Weiters sei noch der Ankauf von zehn Golddukaten im Wert von 10.000 Euro vereinbart worden. Als Geschäftsort war Rom ausgemacht. Staatsanwalt Alois Ebner berichtet, dass es zur Übergabe des Geldes und der angebotenen Waren gekommen sei. Der Verdächtige hätte die Frau aufgefordert, das Geld auf seine Echtheit auf einer Toilette zu überprüfen – in der Zwischenzeit sei er mit der Uhr und den Dukaten verschwunden. Das Geld, das der Angeklagte der Frau überreichte, habe sich als gefälscht herausgestellt. Der Vorfall in Rom soll nicht der einzige gewesen sein: Ihm wird das Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges und Geldfälschung vorgeworfen.

Was erwartet den Angeklagten?

Einige Monate befand sich der 28-Jährige nun in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Ried. Mitte März fand der erste Prozess statt. Das Ergebnis: Der Verdächtige wurde enthaftet. Es gebe einen Zweifel des Schöffensenats, dass es sich um den richtigen Mann handle – es habe Versäumnisse bei der Vorlage von Lichtbildern gegeben, wird bei den OÖN erläutert. Bei Gegenüberstellungen des Wieners und den Opfern habe er jedoch eindeutig identifiziert werden können, so Ebner. Wie geht es nun weiter? Der Prozess wurde vertagt, die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Enthaftung eingereicht und das laufende Strafverfahren gegen den Angeklagten läuft weiterhin. Bei einer Verurteilung könnten dem Verdächtigen zehn Jahre Haft blühen.

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