Forstdienst klärt auf
Der Unterschied zwischen Kahlschlag und Rodung
Oft werden die Begriffe "Kahlschlag" und "Rodung" missbräuchlich verwendet und vertauscht. Der Forstdienst der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach klärt nun über die Unterschiede auf.
BEZIRK ROHRBACH. „Kahlschlag“ und „Rodung“ sind zwei grundlegend unterschiedliche forstliche Begriffe, die jedoch oft gleichbedeutend verwendet oder verwechselt werden. Nur selten bedeutet das großflächige Entfernen des Waldbestandes auch, dass die Fläche zukünftig nicht mehr als Wald genutzt wird.
Was ist ein Kahlschlag?
Ein Kahlschlag ist die Fällung, also die Entnahme, von Bäumen auf einer größeren Fläche – aufgrund von Kalamitäten (Käfer, Sturm etc.) oder um den wertvollen Rohstoff Holz zu nutzen. Der Waldboden bleibt jedoch auch ohne Bäume Wald im Sinne des Forstgesetzes. Das heißt, die Schlagfläche muss wiederbewaldet werden. Hier gilt der Grundsatz: Wald muss Wald bleiben. Kahlschläge ab einer Größe von 0,5 Hektar müssen von der Forstbehörde bewilligt werden.
Was ist eine Rodung?
Die Rodung eines Waldgrundstückes bedeutet eine Nutzungsänderung der Fläche – es wird dann aus Wald beispielsweise Bauland oder ein Acker. Die gerodete Fläche ist nicht mehr Wald im Sinne des Forstgesetztes. Im Gegensatz zum Kahlschlag wird das Aufkommen der Waldbäume für immer (dauernde Rodung) oder für eine gewisse Zeit (befristete Rodung) verhindert. Jegliche Rodung ist nach dem Forstgesetz grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auf Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft, nach Durchführung eines Rodungsverfahrens eine Ausnahmebewilligung erteilt werden.
Ersatzaufforstungsflächen – Nachfrage ist hoch
Durch die Rodung gehen positive Wirkungen des Waldes wie Wasserspeicher, Klimaausgleich, Holznutzung etc. verloren. Die Behörde kann aber als Auflage für die Genehmigung eine Ersatzaufforstungen vorschreiben. Das heißt, für die verlorene Waldfläche wird eine andere Nicht-Waldfläche (z. B. Wiese) aufgeforstet. Ersatzaufforstungsflächen müssen nicht Eigentum des Rodungswerbers (jene Person, die die Rodung beantragt) sein. Rodungswerber suchen oft dringend Ersatzaufforstungsflächen und übernehmen als Gegenleistung, wie beispielsweise die Aufforstung. Interessant sind dafür vor allem Flächen wo derzeit umliegend wenig Wald ist.
Eher ungeeignet sind Gebiete wo schon jetzt ein sehr hoher Waldanteil gegeben ist. Aufforstungen von Grundstücken, die vorher nicht Wald waren – wie zum Beispiel eine landwirtschaftliche Fläche – müssen auf der Gemeinde angemeldet und genehmigt werden. Aufforstungen einer Nicht-Waldfläche können gerne zusätzlich dem Forstdienst der BH-Rohrbach unverbindlich gemeldet werden. Sollte in der Nähe eine Ersatzaufforstungsfläche gesucht werden, kann der Forstdienst hier den Kontakt herstellen.
Der Bezirk Rohrbach umfasst 81.758 ha, davon sind 32.454 ha bewaldet. Im Jahr 2021 wurden 8,5ha gerodet.
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