Die Invasion der grünen Exoten: Eingeschleppte Pflanzen sind auf dem Vormarsch

Staudenknöteriche wie der Japanische Staudenknöteriche (im Bild) und besonders der Sachalin-Knöterich verbreiten sich auch im Bezirk immer mehr. Es heißt achtsam sein. | Foto: Naturschutzabteilung Land O.Ö.
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  • Staudenknöteriche wie der Japanische Staudenknöteriche (im Bild) und besonders der Sachalin-Knöterich verbreiten sich auch im Bezirk immer mehr. Es heißt achtsam sein.
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Neophyten, also eingeschleppte Pflanzen, verbreiten sich auch im Bezirk – Achtsamkeit ist angesagt.

BEZIRK (hed). Der Flieder, die Rosskastanie oder die Kartoffelrose sind sogenannte Neophyten. Sie haben die heimischen Gärten und Parks längst erobert. Unter dem Begriff versteht man Gewächse, die ab dem 15. Jahrhundert bewusst oder zufällig eingeschleppt wurden. Darunter befinden sich auch „invasive Arten“, die heimische Pflanzen oder Lebensräume bedrohen und wirtschaftliche oder gesundheitliche Schäden hervorrufen können. "In den Natura-2000-Gebieten ist besonders der Sachalin-Knöterich problematisch. Er tritt entlang des Klafferbaches vermehrt auf. Auch am Gelände für die Landesgartenschau 'Bio.Garten.Eden' in Aigen-Schlägl gibt es größere Bestände“, informiert der Natura-2000-Beauftragte Rupert Fartacek. Der Sachalin-Knöterich ist eine krautige, aufrechte Staude mit herzförmigen Blättern und einem geraden, grünen Stängel. Das Wurzelgeflecht geht bis zu drei Meter tief in die Erde und macht zwei Drittel der Pflanzenmasse aus. „Ihr bis zu vier Meter hoher Wuchs und die unterirdische Ausdehnung machen das Gewächs besonders konkurrenzstark“, so Fartacek. Der Sachalin-Knöterich wurde in den 1970-Jahren von Jägern als Wildfutter angepflanzt. Hat sich diese exotische Pflanze einmal verbreitet, ist es äußerst zeit- und kostenintensiv, sie wieder zu beseitigen. Eine Ausdünnung des Gewächses wird durch mindestens 14-tägiges Abmähen erreicht. “Das Ausgraben ist nur bedingt erfolgversprechend. Wenn Wurzelteile im Boden bleiben, treibt die Pflanze erneut aus“, erklärt der Experte. Am Landesgartenschau-Gelände könne man den Knöterich recht gut bekämpfen, entlang von Bächen, wie beim Klafferbach, sei das jedoch sehr aufwändig und kostenintensiv. „Es dürfen dabei kein Pflanzenmaterial oder Teile der Wurzel verschleppt werden, da sich schon daraus wieder neue Gewächse entwickeln können“, warnt Fartacek. Die Entsorgung erfolgt in speziellen Deponien oder durch Verbrennung.

Achtsamkeit ist angesagt

Andere Neophyten, die in Natura-2000-Gebieten und darüber hinaus auftreten, sind vereinzelt der Japanische Staudenknöterich (siehe Bild) und entlang der Mühltäler das Drüsige Springkraut. Dieses verdrängt dort den gelb blühenden Schlitzblättrigen Sonnenhut. Dieser ist ebenfalls ein Neophyt aus dem 19. Jahrhundert aus Kanada. Größere Probleme mit dieser Art von Pflanzen gebe es momentan im Bezirk noch nicht – zumindest nicht großflächig. Dies bestätigen sowohl Fartacek als auch Elisabeth Leitner von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach. „Es wurde kürzlich ein kleinflächiges Auftreten des Riesenbärenklaus in der Gemeinde St. Stefan gemeldet. Dieses konnte erfolgreich bekämpft werden“, informiert Leitner. Die Straßenmeistereien Lembach und Ulrichsberg melden kein größeres Auftreten von Neophyten entlang der Straßen. Eine kleine Fläche, auf der der Staudenknöterich wuchert, gibt es laut Franz Puffer von der Straßenmeisterei Lembach derzeit in Untermühl. Das Fazit der Experten: Achtsamkeit ist angesagt, damit die eingeschleppten Pflanzen die heimische Flora nicht verdrängen.

Zur Sache

Das österreichische Umweltbundesamt nennt in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2002 für Österreich folgende invasive Pflanzenarten:
• Gefahr für naturnahe Lebensräume: Eschen-Ahorn, Japanischer Staudenknöterich und Sachalin-Knöterich, Amerikanisches Weidenröschen, Schlitzblatt-Sonnenhut, Kanadische Goldrute, oder Glattblatt-Aster
• Gefahr für die menschliche Gesundheit: Ragweed, Beifuß-Traubenkraut, Riesen-Bärenklau
Wirtschaftliche Schäden verursachen: Eschen-Ahorn, Grünähren-Fuchsschwanz, Beifuß-Traubenkraut, Kleinblütiges Knopfkraut, Robinie, Riesen-Goldrute, Japanischer Staudenknöterich

Diese Arten dürfen laut einer EU-Verordnung von 2014 nicht:
• In das Gebiet der Union verbracht werden
• Gehalten oder gezüchtet werden
• In die, aus der und innerhalb der Union befördert werden
• In Verkehr gebracht werden, verwendet oder getauscht werden
• In die Umwelt freigesetzt werden

Info-Seite

Aktuelle Informationen über invasive Arten und Neobiota gibt es im Internet unter:
http://www.neobiota-austria.at

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