Bezirk Rohrbach
Polizei verstärkt Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit

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Don't drink an drive – daran erinnert Günther Hollin, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant, vor allem in der Vorweihnachtszeit. In den kommenden Wochen verstärken die Rohrbacher Exekutivbeamten die Akoholkontrollen.

BEZIRK ROHRBACH. Nun hat sie wieder begonnen, die besinnliche Vorweihnachtszeit. Neben FKK (Fremde Kekse kosten) stehen zahlreiche Weihnachtsmärkte auf dem Programm. Mit ihnen steigt aber auch die Zahl der Alkoholkontrollen. Denn nicht nur im Sommer, wenn jedes Wochenende Zeltfeste stattfinden, sondern auch im Winter gibt es immer wieder Personen, die sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzen. Deshalb führen das Bezirkspolizeikommando und die Landesverkehrsabteilung speziell bei Weihnachtsmärkten Schwerpunktkontrollen durch. Dass in dieser Zeit die Zahl der Alkolenker generell höher ist, hänge mit der ausgelassenen Stimmung, den Weihnachtsfeiern und dem schnellen Punsch nach der Arbeit mit Kollegen zusammen. 

"Viele unterschätzen die Wirkung und verlieren schnell den Überblick. Dabei darf man nicht vergessen, dass es sich bei Punsch um keine Limonade handelt. Durch die Zugabe von Rum entsteht ein hochprozentiges Getränk, dessen Alkoholgehalt schwer einzuschätzen ist", betont Günther Hollin, stellvertretender Bezirkspolizeikommandant. Alkohol schlage bei jedem unterschiedlich an und schon ein Punsch kann manchmal schon zu viel sein. Der Petringer rät, sich schon vor dem Besuch des Marktes zu überlegen, wie man nach Hause kommt. Denn Alkohol zu trinken und sich dann ans Steuer zu setzen, kann schwerwiegende Folgen haben. Mit einer einzigen Schlüsselumdrehung riskieren viele Trinkfreudige ihr eigenes und das Leben anderer.

Adventmärkte im Bezirk Rohrbach 2023

Über 100 Personen mussten Schein abgeben

Geldstrafen gibt es bereits ab 0,5 Promille. Die Mindeststrafe bei 0,8 Promille Alkohol im Blut – das kann schon nach zwei Häferln Punsch der Fall sein – liegt bei 800 Euro und einem Monat Führerscheinentzug. Hollin informiert, dass im vergangenen Jahr im Bezirk Rohrbach insgesamt 114 Lenker ihren Führerschein wegen Alkohol- oder Drogenkonsum abgeben mussten. Heuer waren es bereits 107 Abnahmen. "Was viele nicht bedenken, ist, dass es dabei nicht nur um den Verlust des Führerscheins geht. Oft hängt auch die berufliche Existenz davon ab. Zudem leidet häufig die Familie darunter", berichtet Hollin und betont: "Wer einen Alkotest verwehrt, ist nicht automatisch aus dem Schneider. Eine Verweigerung des Tests ist mit einer schweren Alkoholisierung, also 1,6 Promille oder darüber, gleichzustellen."

Durch die verminderte Konzentrationsfähigkeit erhöht sich außerdem das Unfallrisiko. "Nicht nur die Reaktionsfähigkeit, auch die Verkehrssicherheit wird beeinträchtigt", erklärt Hollin. Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Kommt es jedoch zu einem Unfall mit einer weiteren Person, kann der Fahrer beispielsweise mit einer Teilschuld wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden. Sich an die "magische 0,5-Grenze heranzutrinken", macht wenig Sinn. "Man muss sich also im Vorhinein klar entscheiden: Fahre ich oder trinke ich? Beides funktioniert einfach nicht", so der Exekutivbeamte.

Die meisten Unfälle in Rohrbach

In den vergangenen fünfeinhalb Jahren kosteten Alko-Unfälle auf Oberösterreichs Straßen 28 Menschen das Leben, mehr als 3.000 wurden verletzt, macht der VCÖ aufmerksam. Zwischen den Bezirken in Oberösterreich gibt es beim Anteil der Alko-Unfälle große Unterschiede, wie die VCÖ-Analyse zeigt. Im Vorjahr war der Anteil der Alko-Unfälle im Bezirk Rohrbach mit 12,2 Prozent am höchsten.

Rechtsfolgen bei Alkohol am Steuer

  • Grundsätzlich gilt die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Für Probeführerschein-Besitzer sowie Lkw- und Busfahrer gilt die 0,1-Promille-Grenze.
  • Wer von der Exekutive bei einer Verkehrskontrolle betrunken erwischt wird, muss neben einer saftigen Verwaltungsstrafe bis 0,79 Promille auch mit einer Vormerkung und ab 0,8 Promille mit der Entziehung der Lenkberechtigung rechnen. Daneben wird die Teilnahme an einem Verkehrscoaching aufgetragen.
  • Drastisch sind die Folgen nach einem Unfall. Denn die Haftpflichtversicherung kann, wenn der Lenker mehr als 0,8 Promille "getankt" hat, bis zu 11.000 Euro auf dem Regressweg vom alkoholisierten Unfall-Verursacher zurückverlangen. Die Rechtsschutz- und die Kaskoversicherung sind überhaupt leistungsfrei.

Quelle: ÖAMTC
Weitere Infos zum Thema Führscheinentzug und Alkohol am Steuer gibt es hier oder auf der Homepage des ÖAMTC unter oeamtc.at

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Günther Hollin ist stellvertretender Bezirkspolizeikommandant in Rohrbach. | Foto: Polizei Rohrbach
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