Schulparkplatz Haslach
Temporäres Einfahrverbot für mehr Sicherheit wird verordnet

- Das temporäre Einfahrtsverbot in der Probephase im Februar hat die Sicherheit für die Kinder am Schulparkparkplatz merklich verbessert und wird nun verordnet.
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Nachdem das temporäre Einfahrtsverbot in der Probephase im Februar die Sicherheit am Schulparkparkplatz merklich verbessert hat, wird es nun verordnet.
HASLACH. Zahlreiche am Schulparkplatz parkende Eltern-Taxis gefährdeten zu den Stoßzeiten morgens und mittags die Haslacher Schüler. Die Situation hatte sich im Herbst wieder verschärft. Appelle bei Elternabenden und mehrere Elternbriefe, auch eine Plakataktion mit den Schülern zur Thematik schaffte in der Vergangenheit keine merkliche Abhilfe, wie Volkschulleiterin Barbara Bachleitner berichtete.
So hat sich die Schulleitung zu Jahresbeginn zusammen mit den Eltern an den Haslacher Bürgermeister Dominik Reisinger den Wunsch geäußert, ein temporäres Einfahrtverbot zum Schulparkplatz einzurichten, um die Situation zu entschärfen. Bei diesem Austausch wurde vereinbart, ein solches Einfahrtverbot in einer Testphase im Februar zu erproben: Zu bestimmten Zeitfenstern (morgens und mittags) war das Zufahren zum Schulvorplatz nur den Schulbussen und dem Schulpersonal erlaubt. MeinBezirk berichtete „Einfahrverbot für mehr Sicherheit.“

- „Die Situation hat sich in der Probephase deutlich verbessert und die Elternhaltstellen wurden positiv angenommen“, berichtet Bachleitner.
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Elternhaltstellen positiv angenommen
Gleichzeitig wurden in Schulnähe eigens gekennzeichnete "Elternhaltestellen" als alternative Ein- und Ausstiegsstellen für ihre Kinder ausgewiesen. „Die Situation hat sich in der Probephase deutlich verbessert und die Elternhaltstellen wurden positiv angenommen“, berichtet Bachleitner. Dies bestätigt auch Haslachs Bürgermeister Dominik Reisinger: „Nach der positiven Testphase sollte die Maßnahme wie mit den Eltern und der Schulleitung vereinbart nun verordnet werden.“ Die entsprechenden Schritte werden laut Bürgermeister Reisinger eingeleitet. Nach erfolgter Verordnung können vonseiten der Polizei bei Zuwiderhandlungen auch Strafen ausgestellt werden. So hofft man vonseiten der Betroffenen auch „ein paar Unbelehrbare zur Einsicht zu bringen.“



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