Keine Abfüllung
AG Böhmerwaldwasser ficht die Entscheidung des Gerichts an

- Die AG Böhmerwaldwasser Interessensgemeinschaft will sich gegen den Beschluss wehren.
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BEZIRK. Der Fall des geplanten Abfüllprojektes „Böhmerwaldwasser“ in Ulrichsberg zeige laut den Gegnern, wie dringend notwendig eine starke rechtliche Absicherung der Ressource Wasser sei. „Das Urteil beweist, dass die aktuelle Rechtslage unser kostbares Allgemeingut nicht ausreichend vor privaten Gewinninteressen bewahrt. Ich rufe einmal mehr alle Landtagsfraktionen dazu auf, ehestmöglich eine Lösung durch den Beschluss einer Verfassungsbestimmung zu finden“, appelliert SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor an alle. Er betonte, dass sauberes Trinkwasser selbst bei uns nicht überall unbegrenzt zur Verfügung stehe und bezüglich seiner Verwendung einen starken rechtlichen Rahmen brauche. Das natürliche Bedürfnis und Anrecht der lokalen Bevölkerung auf eine ausreichende Versorgung mit Wasser in bestmöglicher Qualität müsse stets vor privaten Geschäftsinteressen stehen.
Trinkwasser schützen
"Die seitens des Landesverwaltungsgerichtes genehmigte Abfüllung von Wasser in Ulrichsberg können wir nicht untätig zur Kenntnis nehmen. Man kann nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, wenn eine der wichtigsten Ressourcen von einer Privatisierung betroffen ist", sagt SPÖ-Bundesrat und Bürgermeister von Haslach, Dominik Reisinger. Gerade in Zeiten der Klimaerwärmung sei es notwendig, zeitgerecht gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Versorgung der Menschen mit Wasser zu gewährleisten. "Wasser muss in öffentlicher Hand bleiben“, so Reisiinger. Die oberösterreichische Politik, allen voran ÖVP und FPÖ, seien laut Reisinger gefordert, eine verfassungsrechtliche Absicherung des Trinkwassers in Oberösterreich gesetzlich zu verankern. "Mir ist es unverständlich, warum ÖVP, FPÖ und Grüne den vor wenigen Wochen von der SPÖ-Fraktion im OÖ. Landtag eingebrachten Antrag auf Änderung des Gesetzes abgelehnt haben. Gemeinsam hätten wir unser Trinkwasser schützen können“, so Reisinger abschließend.
"Keine Handelsware"
Kritik am Gerichtsurteil kam auch von den Grünen. Dies sei laut ihnen ein klarer Auftrag an die Politik, Grundlagen für den Schutz des Trinkwassers zu schaffen. "Trinkwasser ist keine Handelsware, sondern ein Grundrecht", sagt Landessprecher der Grünen, Stefan Kaineder.
Beschluss anfechten
"Auch wenn das Landesverwaltungsgericht den negativen Wasserrechtsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach auf Begehren des Wasserausverkaufs-Betreibers vorerst umgedreht hat, wird so schnell bestimmt noch kein Tiefenwasser aus dem Böhmerwald abgefüllt werden können", meint Josef Pühringer von der Interessensgemeinschaft "AG Böhmerwaldwasser". Zu viele Ungereimtheiten, offene Fragen und Behördenverfahren seien dazu noch nicht abgehakt. Für eine Wasserabfüllung bis 2046 gibt es laut Pühringer weder eine Grundstücks-Umwidmung noch ein Baugenehmigungsverfahren für eine Abfüll- oder Aufbereitungsanlage. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) OÖ wird von der AG Böhmerwaldwasser und den betroffenen Anrainern in einem Revisionsverfahren an den Verwaltungsgerichtshof angefochten.
Keine Trinkwasserqualität
"Die vom LVwG OÖ erteilte wasserrechtliche Bewilligung bezieht sich auf die Abfüllung des Brunnenwassers als Trinkwasser. Das Wasser hat aber keine Trinkwasserqualität und braucht daher auch eine Wasseraufbereitung. Auch dafür gibt es weder Verfahren noch eine Genehmigung für so eine Wasseraufbereitungsanlage in Lichtenberg/Ulrichsberg", sagt Pühringer abschließend.
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