Gerichtsprozesse
Drei Arbeitgeber sollen bei Kurzarbeit betrogen haben

Diese Woche gibt es am Landesgericht Salzburg zwei Prozesse wegen mutmaßlichen Betrugs. | Foto: Philip Steiner
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Zwei Gerichtsprozesse wegen Betrugsverdachts finden diese Woche am Mittwoch und Donnerstag am Landesgericht Salzburg statt. Die Angeklagten sollen trotz Vollzeit Beschäftigung der Angestellten Kurzarbeitsgeld bezogen haben.

SALZBURG. 18.500 Euro an Kurzarbeitsgeld soll der Betreiber einer Salzburger Event-Agentur unrechtmäßig erhalten haben. Er meldete zwei Mitarbeiter zur Kurzarbeit, die jedoch trotzdem Vollzeit arbeiteten. Ebenfalls angeklagt sind die Betreiber einer Kfz-Werkstatt. Sie bezogen unrechtmäßig 8.500 Euro.

Zwei Prozesse

Der erste Prozess zum unrechtmäßigen Bezug von Kurzarbeitsgeld findet heute, am Mittwoch den 24.08., am Landesgericht Salzburg statt. Der angeklagte Betreiber einer Event-Agentur soll im Zeitraum zwischen November 2020 und 30. Juni 2021 zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Agentur zur Kurzarbeit angemeldet haben, obwohl diese nach wie vor Vollzeit arbeiteten. Der verursachte Schaden beträgt in diesem Fall 18.500 Euro.

Der zweite Prozess betrifft die Betreiber einer Salzburger Kfz-Werkstatt. Das Ehepaar hatte im April 2020 acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Kurzarbeit angemeldet. Die Chefin soll ihre Angestellten angewiesen haben, ihre Stundenzettel zu manipulieren, augenscheinlich damit der fälschliche Bezug des Kurzarbeitsgeldes nicht auffliegt. Die Summe der zu Unrecht bezogenen Covid-Hilfe beträgt 8.500 Euro.

Am Mittwoch den 24.08. ist der Betreiber einer Event-Agentur angeklagt. Am Donnerstag folgt dann ein Prozess gegen die Chefs einer Kfz-Werkstatt. | Foto: Gertraud Kleemayr
  • Am Mittwoch den 24.08. ist der Betreiber einer Event-Agentur angeklagt. Am Donnerstag folgt dann ein Prozess gegen die Chefs einer Kfz-Werkstatt.
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Verurteilung letzte Woche

Bereits letzte Woche, am Dienstag den 16.08. gab es am Landesgericht einen Prozess wegen Verdachts des unrechtmäßigen Bezugs von Kurzarbeitsgeld. In diesem Fall ging es sogar um einen schweren Betrugsfall. Die beiden Angeklagten, der Geschäftsführer und der Gesellschafter einer österreichischen Tech-Firma, sollen angegeben haben, dass ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur 80 % arbeiteten, obwohl sie in Wahrheit Vollzeit beschäftigt waren. Der dabei im Zeitraum zwischen Dezember 2020 und September 2021 entstandene Schaden beträgt 100.000 Euro. Es kam in diesem Fall zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von 10 Monaten auf Bewährung.

Letzte Woche kam es bereits zu einer Verurteilung wegen des unrechtmäßigen Bezugs von Kurzarbeitsgeld. | Foto: symboldbild pixabay
  • Letzte Woche kam es bereits zu einer Verurteilung wegen des unrechtmäßigen Bezugs von Kurzarbeitsgeld.
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