Folgen einer Straftat
Opfer-Täter-Dialog als neue Form des Tatausgleichs

Nach einem Gerichtsurteil haben häufig sowohl Opfer als auch Täterin und Täter Schwierigkeiten, die persönlichen Folgen einer Straftat aufzuarbeiten. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, erprobt der Verein "Neustart" in enger Zusammenarbeit mit der Justiz eine neue Form des Tatausgleichs – den Opfer-Täter-Dialog. | Foto: feelimage / Matern
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  • Nach einem Gerichtsurteil haben häufig sowohl Opfer als auch Täterin und Täter Schwierigkeiten, die persönlichen Folgen einer Straftat aufzuarbeiten. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, erprobt der Verein "Neustart" in enger Zusammenarbeit mit der Justiz eine neue Form des Tatausgleichs – den Opfer-Täter-Dialog.
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Nach einem Gerichtsurteil haben häufig sowohl Opfer als auch Täterin und Täter Schwierigkeiten, die persönlichen Folgen einer Straftat aufzuarbeiten. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, erprobt der Verein "Neustart" in enger Zusammenarbeit mit der Justiz eine neue Form des Tatausgleichs – den Opfer-Täter-Dialog. Der Modellversuch findet auch im Landesgerichtssprengel Salzburg statt.

SALZBURG. Bei dem Dialog haben Opfer und Täterin und Täter die Gelegenheit, Hintergründe und Folgen einer Straftat persönlich zu klären – und zwar zusätzlich zur rechtlichen Aufarbeitung durch die Gerichte. Bislang war ein Tatausgleich nur bei einer diversionellen Erledigung einer Straftat möglich (Anm. Die Diversion ist die Möglichkeit der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, bei hinreichend geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten). Der Opfer-Täter-Dialog findet hingegen parallel zum Strafverfahren oder nach einem Urteil statt. Die Teilnahme an diesem Dialog ist für alle Beteiligten freiwillig und kostenlos. Angeleitet werden sie dabei von eigens ausgebildeten Konfliktreglerinnen und Konfliktreglern des Vereins "Neustart", der bereits seit 1957 in den Bereichen Straffälligenhilfe (Bewährungshilfe, Haftentlassenenhilfe), Opferhilfe und Prävention tätig ist.

Unterstützung für Opfer, die Tat zu verarbeiten

"Opfer haben oft sehr lange unter einer Straftat zu leiden. Eine Gerichtsverhandlung oder ein Urteil schaffen zwar eine juristische Klärung der Tat, eine persönliche Aufarbeitung der
Tatfolgen kann dabei oft nicht erreicht werden",

sagt Simone Meidl-Düringer, Leiterin von "Neustart" in Salzburg. Genau hier setze der Opfer-Täter-Dialog an. Opfer werden dabei unterstützt, die Straftat zu verarbeiten und eine Wiedergutmachung des erlittenen Schadens zu erlangen. Bei Bedarf wird an Opferschutzorganisationen weitervermittelt.

Emotionale Wiedergutmachung zu erreichen

Auch Täterinnen und Tätern ist es oft ein Anliegen, die Hintergründe ihres Delikts aufzuarbeiten und eine emotionale und materielle Wiedergutmachung zu erreichen. Dabei ist die professionelle Anleitung durch Mediatorinnen und Mediatoren hilfreich, so Meidl-Düringer. Aus dem diversionellen Tatausgleich ist bekannt, dass eine intensive Auseinandersetzung mit dem Delikt die Resozialisierung fördert und Täterinnen und Täter dabei unterstützt, in Zukunft straffrei zu bleiben. Gelingen diese Auseinandersetzung mit der Tat und die Wiedergutmachung des Schadens beim Opfer-Täter-Dialog, können Gerichte das strafmildernd berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil ist, dass langwierige Zivilverfahren vermieden werden, wenn verursachte Schäden bereits ersetzt wurden.

Modellversuch bis Ende 2026 angesetzt

Der Opfer-Täter-Dialog kann in einem Hauptverfahren angewendet werden, wenn eine Diversion nicht in Frage kommt – etwa weil die Beschuldigten vorbestraft sind oder das Delikt mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist. Ein weiteres Anwendungsfeld ist nach einer Verurteilung und zwar dann, wenn Opfer und Täterin und Täter über die juristische Entscheidung hinaus persönlichen Klärungsbedarf haben. Der Opfer-Täter-Dialog ist ein Angebot im Sinne der so genannten Restorative Justice (wiedergutmachende Gerechtigkeit), bei der die Klärung einer Straftat über die Frage nach Schuld und Strafe hinausgeht. Der Modellversuch ist bis Ende 2026 angesetzt und wird wissenschaftlich begleitet.

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Nach einem Gerichtsurteil haben häufig sowohl Opfer als auch Täterin und Täter Schwierigkeiten, die persönlichen Folgen einer Straftat aufzuarbeiten. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, erprobt der Verein "Neustart" in enger Zusammenarbeit mit der Justiz eine neue Form des Tatausgleichs – den Opfer-Täter-Dialog. | Foto: feelimage / Matern
Bei dem Dialog haben Opfer und Täterin und Täter die Gelegenheit, Hintergründe und Folgen einer Straftat
persönlich zu klären – und zwar zusätzlich zur rechtlichen Aufarbeitung durch die Gerichte. | Foto: feelimage / Matern
Der Modellversuch des Opfer-Täter-Dialogs findet auch im Landesgerichtssprengel Salzburg statt. Bis Ende 2026 ist er angesetzt und wird wissenschaftlich begleitet. | Foto: Symbolbild: Neumayr
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