Fall David
Salzburger Ärzte wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen
Es geschah 2018 im Uniklinikum Salzburg. Der 17 Monate alte David starb an einem Hirnschaden, wenige Tage nach einer nicht-lebensnotwendigen Operation. Die behandelnden Ärzte wurden nun am Landesgericht Linz verurteilt.
SALZBURG/LINZ. Zu acht und sechzehn Monaten wurden die beiden Ärzte des Uniklinikums Salzburg vor einem Jahr am Landesgericht Salzburg in erster Instanz verurteilt. Grobe Fahrlässige Tötung und Bewährungsstrafe lautete das Urteil. Die beiden legten jedoch Berufung ein. Heute wurden am Landesgericht Linz die rechtskräftigen Urteile gesprochen. Die beiden Ärzte erhielten zwei und neun Monate bedingte Haft.
Der Fall David
Wie die RegionalMedien Wien im September 2021 berichteten, war es ein Todesfall, der Österreich erschütterte. Am 16. April 2018 wurde der kleine David mit einem blauen Fleck an der Wange in das Landeskrankenhaus Salzburg eingeliefert. Seine Eltern wollten lediglich eine Ansteckung verhindern. Die Ärzte entschieden daraufhin, dass eine Operation notwendig sei. Die Eltern sollen sie noch darauf hingewiesen haben, dass der Junge erst zwei Stunden zuvor Joghurt, Rüben und Kartoffelpüree gegessen habe. Obwohl das Kind bei einer Narkose sechs Stunden nüchtern hätte sein müssen, sollen die Ärzte ihn bereits zwei Stunden später operiert haben.
David erbrach sich während der Operation und atmete Erbrochenes ein. Somit kam es während dem Routineeingriff zu akutem Sauerstoffmangel. Elf Tage später war er nicht mehr am Leben. Er starb aufgrund eines Hirnschadens.
Die Anklage
Die beiden angeklagten Ärzte werden der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen mehrere schwere Behandlungsfehler vor. Abgesehen davon, dass der Junge nicht nüchtern war, soll während der Behandlung auch kein durchgehendes Monitoring durchgeführt worden sein. Dadurch sei der Sauerstoffmangel viel zu spät erkannt worden. An einem Punkt während der Operation zeigte der Junge keine Vitalzeichen mehr. Die Wiederbelebungsmaßnahmen hätten laut Anklage wesentlich früher beginnen müssen.
Urteil in erster Instanz
Im September 2021 kam es am Salzburger Landesgericht zum Prozess. Die beiden Ärzte wurden nicht rechtskräftig zu Bewährungsstrafen wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Kinderchirurg erhielt acht Monate und der Anästhesist 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe mit einem Bewährungszeitraum von drei Jahren.
Das endgültige Urteil
Drei Richter des Oberlandesgerichtes Linz entschieden am Mittwoch, den 19. Oktober, erneut über den Fall des kleinen David. Die beiden Ärzte hatten Berufung eingelegt und baten um Abmilderung der Strafe. Im Falle des Kinderchirurgen entschied das Oberlandesgericht, dass es sich nicht um eine grob fahrlässige Tötung handle. Stattdessen habe er sich "nur" der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Seine Strafe wurde daher von acht Monaten auf zwei Monate bedingter Haft reduziert.
Auch die Strafe des Anästhesisten wurde reduziert. Bei ihm bleibt jedoch der Schuldspruch der grob fahrlässigen Tötung aufrecht. Seine Strafe wurde von sechzehn auf neun Monate gemindert. Zu seinen Gunsten wurde unter anderem die extrem lange Verfahrensdauer herangezogen.
Beide Urteile wurden auf einen Bewährungszeitraum von einem Jahr ausgesprochen. Sie sind rechtskräftig.
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