Vorteile für Touristen & Einheimische
Öffi-Gäste-Ticket ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 soll das Öffi-Gäste-Ticket in Salzburg eingeführt werden. Dadurch sollen Touristen mit einer Zusatzgebühr bei jeder abgabepflichtigen Nächtigung die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Bundesland nutzen können. Salzburg nimmt damit österreichweit eine Vorreiterrolle ein.
SALZBURG. Salzburg führt als erstes Bundesland ein Öffi-Ticket für Touristen ein. Mit einer Mobilitätsabgabe von 1,10 Euro, die die Übernachtungsgäste bezahlen, wird einerseits das Ticket finanziert und andererseits der weitere massive Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Durch diese Lösung sollen nicht nur die Gäste, sondern auch die Salzburgerinnen und Salzburger profitieren.
„Dass man im Urlaub das Auto stehen lassen kann, ist sehr vielen wichtig, trägt zum Qualitätstourismus bei. Die Einheimischen werden von den Verbesserungen im öffentlichen Verkehr profitieren. Und auch jene, die auf das Auto angewiesen sind, sollen künftig etwas davon haben, wenn es weniger Staus gibt. Jetzt müssen wir noch die gesetzliche Grundlage schaffen, dass das Konzept einheitlich für ganz Salzburg umgesetzt werden kann. Touristen zahlen dann 1,10 Euro pro Tag für alle Öffis.“
Stefan Schöll, Landeshauptmann-Stellvertreter und Verkehrslandesrat
„Die Zugangsbarriere für Touristen zur Nutzung von Bus und Bahn wird damit weggeräumt. Für alle Übernachtungsgäste gilt künftig im ganzen Bundesland: Einfach einsteigen und losfahren.“
Johannes Gfrerer, Geschäftsführer des Salzburger Verkehrsverbundes
Öffi Tickets für Gäste ab 1. Juli 2025
Salzburgs Gäste können so ab 1. Juli 2025 alle Öffis in Salzburg nutzen. Dafür wird ein Mobilitätsbeitrag für Nächtigungsgäste schrittweise eingeführt. Das beginnt mit einem Beitrag von 0,50 Euro bis zum 30. Juni 2027 und im Anschluss mit 1,10 Euro ab dem 1. Juli 2027. Die Obergrenze der Nächtigungsabgabe wird je nach Gemeinde angepasst, um die Finanzierung des Öffi-Touristen-Tickets zu unterstützen.
„Der Mobilitätsbeitrag wird zweckgewidmet für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsangebote, zur Taktverdichtung, Kapazitätsausweitung und zur Abdeckung von Tarifverwanderungen verwendet. Wir werden uns in allen Regionen ansehen, wo genau Angebotsausbau und Taktverdichtung am sinnvollsten umgesetzt werden können.“ Johannes Gfrerer, Geschäftsführer des Salzburger Verkehrsverbundes
„Dieses innovative Modell stärkt das Image des SalzburgerLandes als Urlaubsdestination und setzt ein starkes Zeichen für die Zukunft des Tourismus und der Mobilität in unserem Land. Dass Salzburg als erstes Bundesland in Österreich ein solches Ticket anbietet, unterstreicht unsere Vorreiterrolle im Bereich und wird unsere Region künftig noch attraktiver für Gäste aus aller Welt machen.“
Hans Scharfetter, Aufsichtsrats-Vorsitzender der SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft (SLTG)
Überblick zum Öffi-Touristen-Ticket
- Stufenweise Einführung eines Mobilitätsbeitrag für Nächtigungsgäste ab 1. Juli 2025
- Die Höhe des Beitrages: 0,50 Euro bis 30. Juni 2027, 1,10 Euro ab 1. Juli 2027
- Mit dem Beitrag soll das touristische Fahrplan-Angebot ausgeweitet, neue Linien eingeführt und bessere Öffi-Takte für alle Nutzer erreicht werden
- Touristen fahren ab 1. Juli 2025 mit allen Öffis „gratis“ in ganz Salzburg
- Tourismusland Salzburg sendet wichtige Signale für Qualitätstourismus und Mobilität
- Die Stausituation wird vor allem in den Sommermonaten entspannter, wenn Gäste wie Einheimische die besseren Verbindungen und Takte nutzen
- Tourismusverbände und Gemeinden sparen sich Beiträge, für die teilweise regionalen Lösungen
„Das landesweite Öffi-Ticket für Nächtigungsgäste ist ein Quantensprung und ein großer Wurf für das gesamte Bundesland Salzburg. Es markiert eine wichtige Verlagerung vom Individualverkehr hin zum öffentlichen Verkehr und stärkt unsere Bemühungen um klimaschonende Mobilität.“
Hans Scharfetter, Aufsichtsrats-Vorsitzender der SalzburgerLand Tourismus Gesellschaft (SLTG)
Anpassung Obergrenze der Nächtigungsabgabe
Die Obergrenze der Nächtigungsabgabe wird in den Gemeinden dafür wie folgt angepasst:
Gemeinden ohne Tourismusverband oder Ortsklasse C:
1. Oktober 2024 bis 30. September 2026: 3 Euro pro Nacht
ab 1. Oktober 2026: 3,50 Euro pro Nacht
Gemeinden mit einem Tourismusverband der Ortsklasse B oder A:
1. Oktober 2024 bis 30. September 2026: vier Euro pro Nacht
ab 1. Oktober 2026: fünf Euro pro Nacht
Die tatsächliche Höhe innerhalb dieses Rahmens wird von den Tourismusverbänden beziehungsweise von den Gemeindevertretungen festgelegt. Außerdem wird die Frist für das Inkrafttreten der Nächtigungsabgabe nach Beschluss in den örtlichen Gremien von bisher zwölf auf sechs Monate verkürzt.
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