Novelle der Gemeindeordnung "inhaltlich fertig ausverhandelt"

SPÖ-Gemeindesprecherin LAbg. Stefanie Mösl und Bgm. Hansjörg Obinger, Vorsitzender des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterinnenverbandes.
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ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Sampl sieht in der neuen Gemeindeordnung mehr Minderheitenrechte gewährleistet, Hansjörg Obinger, Vorsitzender des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterinnenverbandes ortet "Macht ohne Kontrolle".

SALZBURG. Die neue Gemeindeordnung soll in der nächsten Haussitzung am 6. November 2019 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden und mit Jahresbeginn 2020 in Kraft treten. ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Sampl sieht darin mehr Minderheitenrechte gewährleistet, Hansjörg Obinger, Vorsitzender des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterinnenverbandes ortet "Macht ohne Kontrolle".

Erste große Überarbeitung seit 25 Jahren

Die bestehende Version der Gemeindeordnung stammt bereits aus dem 1994. Sie beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung regeln.

Die Salzburger Parteien sind sich einig, dass es eine Novelle braucht, um den heutigen Anforderungen der politischen Arbeit in den Kommunen gerecht werden zu können. Über die Inhalte, die es dafür braucht, gibt es bereits seit Juni unterschiedliche Meinungen.

Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Begutachtungsverfahren

Gestern (23. Oktober 2019) hat dazu die letzte Besprechung der Gemeinde- und Demokratiesprecher aller Landtagsparteien stattgefunden, in welcher die Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Begutachtungsverfahren vorgestellt wurden.

Für die ÖVP sind die zentralen Punkte der neuen Gemeindeordnung (GdO) folgende:
Die ÖVP schreibt in einer Aussendung vom 24. Oktober 2019:
• "Die GdO 2019 wird einfacher zu lesen sein und um 20 Paragraphen kürzer sein als die alte Gemeindeordnung.
• Die Mitwirkungsrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Gemeindeebene werden ausführlich und zusammenfassend dargestellt.
• Neue Instrumente der direkt-demokratischen Beteiligung werden eingeführt (Ortsumfrage, Bürgerräte) sowie die verstärkte Nutzung neuer Medien für die Gemeindearbeit ermöglicht.
• Aufgaben und Rechte werden präziser formuliert, wie etwa die Reglungen der Aufgaben und Rechte der Fraktionen in der Gemeindevertretung.
• Die Minderheitenrechte werden stark ausgebaut: Die GdO 2019 erlaubt mehr Kontrolle durch Minderheitsfraktionen. So wird bereits ein Viertel der Mitglieder der Gemeindevertretung die Einberufung der Gemeindevertretung verlangen können (bisher: ein Drittel). Jede Fraktion kann künftig einen Tagesordnungspunkt bestimmen, die Mitglieder der Gemeindevertretung werden ein Ersatzmitglied nominieren können. Außerdem kann in Zukunft jedes Mitglied im Gemeinderat dringliche Anträge einbringen.
• Viele Vereinfachungen wie hinsichtlich Bestimmungen über die Genehmigung des Protokolls oder bei der Bildung von Ausschüssen werden die verwaltungstechnischen Aufgaben in den Gemeinden erleichtern."

Nach wie vor gibt es aber konkrete Kritikpunkte seitens der SPÖ:

"Mehr Kompetenz nur unter verstärkter Kontrolle"

 „Manche Pläne der Landesregierung zur neuen Gemeindeordnung gehen in die richtige Richtung, einige Dinge sind aus unserer Sicht aber leider noch unausgegoren, um nicht zu sagen problematisch. Überall da, wo Kompetenzen der Ortschefs ausgeweitet werden, müssen im selben Ausmaß auch die Informations- und Kontrollrechte der Gemeindevertretungen ausgedehnt werden", sagt Hansjörg Obinger bei der Pressekonferenz der SPÖ am Donnerstag (24. Oktober) – also einen Tag nach der gemeinsamen Besprechung der Gemeinde- und Demokratiesprecher.

Anwesenheitsquorum auf 50 Prozent senken

Ein besonderer Dorn im Auge der SPÖ ist der Plan der Landesregierung, wonach die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretungen künftig nicht mehr bei einer Anwesenheit von zwei Dritteln, sondern bereits ab einem Anwesenheitsquorum von 50 Prozent der gewählten Gemeindevertreter gegeben sein soll. „Ein gültiger Beschluss der Gemeindevertretung muss unserer Meinung nach auch künftig die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse widerspiegeln. Auf Gemeindeebene kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit sichergestellt werden, dass eine Mehrheit entsprechend der Wahlergebnisse über einen Punkt entscheidet“, sagt SPÖ-Gemeindesprecherin Landtagsabgeordnete Stefanie Mösl.

Ausgenommen sind "wichtige Punkte"

Hierauf reagiert die ÖVP kurz nach der SPÖ-Pressekonferenz auf Anfrage der Bezirksblätter: „Die im Begutachtungsverfahren beanstandete Senkung des notwendigen Anwesenheitsquorums wird bei wichtigen Punkten wie etwa bei Änderung der Geschäftsordnung oder bei Anträgen zur dringlichen Behandlung zurückgenommen", So ÖVP-Gemeindesprecher LAbg. Bgm. Manfred Sampl. Damit habe man einen Mittelweg zwischen der ursprünglich angedachten Änderung und den Wünschen der Oppositionsparteien gefunden.

Auch in einem weiteren Beanstandungspunkt will man auf die Forderungen der SPÖ eingehen. Denn die Sozialdemokraten begrüßen zwar, die Ausdehnung der bürgermeisterlichen Kompetenzen in vielen Bereichen, aber etwa im Zusammenhang mit einigen Personalfragen, dürfe es laut SPÖ keinen Freifahrtschein für Ortschefs geben.

"Wollen Informationspflicht gegenüber der Gemeindevorstehung"

„Als Bürgermeister und Demokrat empfinde ich es als hochproblematisch, wenn ich künftig die Gemeindevertretung nicht einmal über Entscheidungen informieren muss, die laut alter Gemeindeordnung noch in ihren Kompetenzbereich gefallen sind“, sagt Hansjörg Obinger. „Wir sprechen uns dafür aus, dass künftig alle Personalstellen mit einer Stellenbeschreibung und einem Anforderungsprofil versehen werden, sowie öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Hierfür soll die Gemeindevorstehung zuständig sein. Wir stimmen aber der Landesregierung zu, wenn es darum geht, Kompetenzen wie die Zuständigkeit für Beförderungen und Zulagen auf den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zu übertragen. Im Gegenzug soll auch hier im Gesetz eine Informationspflicht gegenüber der Gemeindevorstehung verankert werden“, sagt Obinger.

"Informationspflichten werden ausgebaut"

Hierzu heißt es von der ÖVP auf Anfrage: "Die Informationspflichten der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bei ihnen von der Gemeindevorstehung übertragenen Aufgaben wurden ausgebaut. Damit kommen wir auch den Wünschen kleinerer Fraktionen in den Gemeindevertretungen nach." Was "ausgebaut" im Detail heißt, ist noch nicht bekannt.

Ersatzgewählte sollen auch in Ausschüssen vertretungsberechtigt sein

Zu einer weitere Forderung der SPÖ gibt es keine Annäherung seitens der Landesregierung. Die SPÖ fordert mehr Flexibilität, wenn es um die Teilnahme in Ausschüssen geht. „Wir sprechen uns dafür aus, dass Ersatzmitglied ihre FraktionskollegInnen auch in den Ausschüssen vertreten können, nicht wie jetzt angedacht nur in den Gemeindevertretungssitzungen. Wenn ein Mitglied der Gemeindevorstehung verhindert ist, soll dieses ebenfalls von einer Person derselben Fraktion zumindest in beratender Funktion ersetzt werden können“, präzisiert Obinger.

"Diesem Wunsch können wir nicht nachkommen. Ersatzmitglied werden ausschließlich in Gemeindevertretungssitzungen vertreten können. Grund ist der hohe Informations- und Wissensgehalt, der in den Ausschüssen notwendig ist. Von einer Vertretung kann man das nicht erwarten", sagt Sampl.

Ziel: Inkrafttretung mit Jahresbeginn 2020

Die inhaltlich fertig ausverhandelte Novelle soll am 6. November in der Haussitzung vorgelegt und am 11. Dezember beschlossen werde. "Ziel wäre es, dass das Gesetz mit Jahresbeginn in Kraft treten könnte", heißt es von Manfred Sampl.

SPÖ-Gemeindesprecherin LAbg. Stefanie Mösl und Bgm. Hansjörg Obinger, Vorsitzender des Sozialdemokratischen Gemeindevertreterinnenverbandes.
Bgm. LAbg. ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Sampl. | Foto: Peter Wieland
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