Verordnung tritt in Kraft
PV-Anlagen-Bau nun im Grünland leichter möglich
Am Mittwoch, 1. November, tritt im Bundesland Salzburg eine neue Verordnung in Kraft, die es leichter möglich machen soll, Photovoltaikanlagen im Grünland zu errichten.
SALZBURG. Mit einer neuen Verordnung, die ab 1. November 2023 in Kraft getreten ist, soll es im Bundesland Salzburg leichter möglich sein, Photovoltaikanlagen im Grünland zu errichten. Gewisse Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt werden und es gibt Einschränkungen.
Die Lage spielt eine Rolle
Mittels Punktesystem werden laut dem Land Salzburg unterschiedliche Parameter, wie beispielsweise die Lage, bewertet. Wenn die Anlage etwa in der Nähe einer Autobahn oder Eisenbahnstrecke liegt, dann gibt es Punkte.
Besser große als viele kleine
Auch die Größe der Photovoltaikanlage ist relevant für die Bewertung: Je größer, umso mehr Punkte werden erreicht; und der Grundsatz lautet dem Land Salzburg zufolge: besser große Anlagen als unzählige kleine.
Auch Einzelfallbewertung
Auch eine Einzelfallbewertung für raumstrukturell sinnvolle Lagen ist in der Verordnung vorgesehen. Das betrifft zum Beispiel den Bau auf großen Wasserkraftwerken, Altlastenflächen, Umspannwerken oder kommunalen Kläranlagen.
Punkte für doppelte Nutzung
Ebenfalls gibt es Punkte, wenn die landwirtschaftliche Fläche doppelt genützt wird, also dort Lebensmittel angebaut werden oder Tiere dort weiden. Der Ausgangspunkt der Beurteilung ist die Ertragsfähigkeit des Bodens, auf welchem die Energie gewonnen werden soll.
Mittels Punktesystem werden laut dem Land Salzburg unterschiedliche Parameter wie Lage oder auch Größe der Photovoltaikanlage bewertet. So etwa, wenn die Anlage in der Nähe einer Autobahn oder Eisenbahnstrecke liegt. Ebenfalls gibt es Punkte, wenn die landwirtschaftliche Fläche doppelt genützt wird, also dort Lebensmittel angebaut werden oder Tiere dort weiden. Der Ausgangspunkt der Beurteilung ist die Ertragsfähigkeit des Bodens, auf welchem die Energie gewonnen werden soll.
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