Psychotherapie / Österreich
Wie bekomme ich in Salzburg einen kostenlosen Therapieplatz?

Kostenlose Psychotherapie/Sexualtherapie und psychologische Hilfe im Bundesland Salzburg für Menschen mit geringem Einkommen.

Therapieplätze für Menschen mit geringem Einkommen sind kontingentiert und werden nach Antragstellung von der ÖGK voll finanziert - ganz ohne Selbstbehalt. Versicherte der SVS und BVAEB haben einen Selbstbehalt von 10% (BVAEB) und 20% (SVS).

Die Kriterien im Überblick:

  • wirtschaftlich schwach, d.h. wer auch von Rezeptgebühren befreit ist
  • Versicherte der ÖGK, SVS und BVAEB
  • nur bei Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • ein Antrag ist notwendig

Für wen?

Im Bundesland Salzburg gibt es bei eingetragenen Psychotherapeut*innen kostenlose Therapieplätze, wenn Menschen ein geringes Einkommen haben, d.h. wirtschaftlich schwach sind. Versicherte der ÖGK, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben und die Kriterien für die Rezeptgebührenbefreiung erfüllen, können Psychotherapie als Sachleistung in Anspruch nehmen und haben dann gar keinen Selbstbehalt mehr. Sie bezahlen somit 0€ für eine Psychotherapie. Für einen kostenlosen Therapieplatz müssen Sie zusammen mit Ihrem/Ihrer Therapeuten*/Therapeutin* einen Antrag bei der Krankenversicherung stellen.
Versicherte der BVAEB öffentlich Bedienstete müssen die 10% an Selbstbehalt und Versicherte der SVS die 20% Selbstbehalt direkt an die Vertragstherapeutin*/ den Vertragstherapeuten* bezahlen. Diese Kostenbeteiligung ist im Gesetz verankert.

Wirtschaftlich schwache Personen

Wer bei der ÖGK Salzburg oder der BVAEB Salzburg versichert ist und seinen Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg hat, der kann Einzelpsychotherapie als Sachleistung (mit Ausgleichszahlungen aus Landesmitteln und ohne Kostenbeteiligung) in Anspruch nehmen. Den Berechnungen liegt das Nettoeinkommen bei der Rezeptgebührenbefreiung zugrunde.

Film: "Psychische Störungen sind verbreitet: Warum man so lange auf kassenfinanzierte Therapien warten muss"

In Österreich und Deutschland muss man oft lange auf einen gratis Psychotherapieplatz warten. In Salzburg ist das nicht der Fall. Salzburg gilt sogar österreichweit als Best Practice Beispiel für eine gute psychotherapeutische Versorgung. Das Kontingent an kostenlosen Psychotherapieplätzen ist nicht einmal ausgeschöpft.

Kostenlose Plätze für Student*innen mit schweren psychischen Symptomen

Student*innen, die ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben, erhalten Psychotherapie für wirtschaftlich Schwache und können auch von WS-Psychotherapeut*innen behandelt werden, wenn sie schwere psychische Erkrankungen aufweisen. Das ist etwa bei schweren Depressionen der Fall, bei Suizidalität, oder wenn die psychische Erkrankung es unmöglich macht, eine Arbeit zu finden bzw. zu arbeiten, Freund*innen zu finden, zu studieren bzw. das Studium zu beenden.

Zumindest müssen bei Studierenden folgende Kriterien vorliegen:

  • Ernste Symptome, wie etwa Suizidgedanken, schwere Zwangsrituale, häufige Ladendiebstähle
  • ODER wenn die soziale, berufliche, schulische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn Personen keine Freund*innen haben oder nicht fähig sind, eine Arbeitsstelle zu behalten.

Die Richtwerte

Das monatliche Nettoeinkommen darf dabei im Jahr 2023 folgende Richtwerte nicht übersteigen:

  • Alleinstehende Menschen: 1.110,26 Euro 
  • Alleinstehende Personen mit einem erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.276,80 Euro
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften/Partnerschaften: 1.751,56 Euro
  • Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften/Partnerschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.014,29 Euro
  • Richtwerterhöhung pro mitversichertes Kind: 171,31 Euro

Wichtig: Dem Einkommen der versicherten Person wird das Einkommen der Ehegattin/des Ehegatten oder des/der Lebenspartners*/Lebenspartnerin* hinzugerechnet. Auch Einkommen von anderen Personen, die im selben Haushalt leben, werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.

Kostenlose Psychotherapie für Zivildiener, Asylwerber*innen etc.

Folgende Personengruppen sind zudem von der Rezeptgebühr automatisch befreit und haben daher Anspruch auf eine kostenlose Psychotherapie:
• Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen
• Zivildiener
• Personen, die Sozialhilfe beziehen und krankenversichert sind
• Asylwerberinnen und Asylwerber
• Selbstversicherte Personen, die ein behindertes Kindes pflegen
• Menschen, die ein freiwilliges Sozialjahr bzw. ein freiwilliges Umweltschutzjahr machen
• Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind

Der Antrag bei den Versicherungen

Die Prüfung des geringen Einkommens erfolgt bei Versicherten der ÖGK nach Stellung eines Antrages durch die ÖGK Salzburg. Wenn Sie bei der BVAEB Salzburg versichert sind, dann müssen Sie den Antrag bei der BVAEB Salzburg stellen.

Hier finden Sie übrigens Psychotherapeut*innen mit kostenlosen Therapieplätzen

Die neue Regelung für Menschen mit geringem Einkommen hat einige Vorteile:

  • gar kein Selbstbehalt mehr
  • keine beschämende Begutachtung mehr durch Fachärzt*innen der Behörde
  • auch keine halbjährlichen Verlängerungsanträge mehr mit neuerlicher Begutachtung
  • anonymisierte Antragsformulare bei der ÖGK
  • das Salzburger Modell für Wirtschaftlich Schwache gilt als Best Practice Beispiel

Wird eine Sexualtherapie von der Krankenkasse übernommen?

Eine Sexualtherapie wird auch bei Menschen mit geringem Einkommen nur dann übernommen, wenn ein psychischer Leidensdruck vorliegt, d.h. wenn eine psychische Diagnose vorliegt. Dies können sein:

  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Mangel oder Verlust von sexuellem Verlangen
  • Sexuelle Aversion und mangelnde sexuelle Befriedigung
  • Versagen genitaler Reaktionen
  • Orgasmusstörung
  • Vorzeitiger Orgasmus
  • Nichtorganischer Vaginismus
  • Nichtorganische Dyspareunie (Schmerzen während der versuchten oder vollzogenen vaginalen Penetration)
  • Gesteigertes sexuelles Verlangen
  • Sonstige sexuelle Funktionsstörungen, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit
  • Nicht näher bezeichnete sexuelle Funktionsstörung, nicht verursacht durch eine organische Störung oder Krankheit

Gibt es bei der Paartherapie auch eine Kostenübernahme?

Nein, die Paartherapie zählt nämlich nicht zur Psychotherapie. Aus diesem Grund werden die Kosten auch nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein Partner*/eine Partnerin* unter einer psychischen Erkrankung leidet und diese die Partnerschaft belastet, dann kann es sinnvoll sein, dass beide Partner*innen gemeinsam an einer Psychotherapie teilnehmen.

Das kann etwa bei folgenden psychischen Erkrankungen sinnvoll sein:

  • Angststörungen,
  • Depressionen
  • Zwangsstörungen
  • Sexualstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Traumen und Traumafolgestörungen
  • Psychosen und Schizophrenie
  • Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen

Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich keinen kostenlosen Therapieplatz bekomme?

Wenn Sie keinen Therapieplatz für Menschen mit geringem Einkommen erhalten (etwa weil das Gehalt über dem Richtwert liegt), dann leisten die Krankenkassen Zuschüsse zu jeder Stunde, die der Patient*/die Patientin bezahlt hat:

Im Jahr 2023 sind das folgende Sätze:

  • ÖGK-S € 31,50
  • BVAEB € 42,40
  • SVS € 45,00

Die Honorarnoten können bei den verschiedenen Versicherungsträgern zur Refundierung eingereicht werden. Dabei muss eine psychische Symptomatik oder Erkrankung vorliegen, die eine psychotherapeutische Krankenbehandlung notwendig macht.

Film: "Warum du bei Depression so lange auf einen Therapieplatz warten musst"

Fatit:
Im Bundesland Salzburg unterstützt das Land Salzburg einkommensschwache bzw. wirtschaftlich schwache Menschen mit rund einer Million Euro pro Jahr, damit diese kostenlose bzw. gratis Psychotherapie oder Sexualtherapie in Anspruch nehmen können.

Die Voraussetzungen:

  • ein geringes Einkommen
  • bei der ÖGK versichert
  • Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
  • Versicherte der SVS und anderer Versicherungen, die ein geringes Einkommen haben, bekommen einen Großteil der Kosten refundiert.

Autor: Florian Friedrich
Psychotherapeut in Salzburg / Hamburg
(Existenzanalyse)

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