Einspruch
LUA reicht Revision gegen Kraftwerk Stegenwald ein
Wie bereits angekündigt, reichte die Landesumweltanwaltschaft heute ihren Einspruch gegen den Bau des Wasserkraftwerks Stegenwald ein. Diese Revision muss nun vom Verwaltungsgerichtshof geprüft werden. Verbund und Salzburg AG üben Kritik.
SALZBURG: Aufgrund der Einzigartigkeit des Lebensraums der Salzach im Bereich Stegenwald und seiner Bedeutung für die angrenzenden Flussabschnitte legt Gishild Schaufler im Namen der Landesumweltanwaltschaft (LUA) Einspruch gegen den Bau des Kraftwerks Stegenwald ein. Es wird sich zeigen, ob die Revision beim Verwaltungsgerichtshof erfolgreich ist.
Stellungnahme der LUA
Die Landesumweltanwaltschaft reichte heute, am 31. August, eine Revision gegen den Bau des Kraftwerks in Stegenwald mit der folgenden Begründung ein.
Der Fluss nehme eine herausragende Stellung im Ökosystem der Salzach ein. Als der letzte freie Flussabschnitt der Salzach biete die Salzach bei Stegenwald ein einzigartiges Ökosystem, in dem sich ein gewässtertypspezifischer Fischbestand wieder aufbauen kann als auch eine besondere Artenvielfalt gefährdeter Arten von Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Reptilien und Insekten etabliert habe. Dies sei durch den aufgrund der natürlichen Flussdynamik komplexen Saumbiotopbereich bestehend aus zahlreichen Kiesbänken und einem vielgestaltigen Uferverlauf möglich. Weiters spiele dieser Abschnitt der Salzach eine essenzielle Rolle für die angrenzenden Flussabschnitte. Er fungiere als eine Art Trittstein oder Ausstrahlstrecke flussauf und flussabwärts, welche für die Verbesserung des Zustands der Salzach höchst wertvoll sei.
Laut der Landesumweltanwaltschaft würde dieses besondere Ökosystem durch den Bau des Wasserkraftwerks zerstört werden. Weiters könnte es nicht mehr wiederhergestellt werden, da die diversen Küstenbereiche der Uferabschnitte nie wieder ihre vollständige Diversität erlangen könnten.
Generell kritisiert die Landesumweltanwaltschaft, dass diese wichtigen Punkte nicht berücksichtigt worden seien.
"Hätte sich das Gericht mit den oben angeführten Punkten auseinandergesetzt, so hätte es zu dem Schluss kommen müssen, dass hier ein außergewöhnlich hohes Interesse am Erhalt der letzten freien Fließstrecke der mittleren Salzach besteht und nicht per se durch das Interesse an der Erzeugung von Energie aus Wasserkraft überwogen werden kann. Zusätzlich darf in Zeiten der multiplen Krise das Artensterben nicht einfach ausgeblendet und der Energiekrise die letzten hochwertigen Lebensräume geopfert werden."
Gishil Schaufler, Landesumweltanwaltschaft
Die gesamte Stellungnahme findest du auf der Website der LUA: https://www.lua-sbg.at/news/artikel/news/kraftwerk-stegenwald-revision-der-lua/
Energiekonzerne verärgert - Schellhorn gelassen
Laut ORF kritisieren der Verbund und die Salzburg AG den Einspruch der Landesumweltanwaltschaft scharf. Das Wasserkraftwerk sei mit seiner potenziellen Leistung von 72 Millionen Kilowattstunden ein wichtiger Schritt in Richtung mehr erneuerbare Energie. Hiermit könnte man schließlich knapp 20.000 Haushalte versorgen. Gerade in Zeiten der Energiekrise sei dies einfach der richtige Schritt, so die beiden Konzerne in einer gemeinsamen Stellungnahme. Und obendrein sei das Projekt zehn Jahre lang umweltrechtlich geprüft worden. Jedenfalls sehen der Verbund und die Salzburg die Verantwortung jetzt bei der Politik.
Der Salzburger Energie Referent Heinrich Schellhorn scheint die Situation gelassener zu sehen. Er will erst einmal abwarten, ob die Revision beim Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung bekommt. Generell sei das Verfahren bereits abgeschlossen. Sollte sich der Einspruch der Landesumweltanwaltschaft jedoch als gewichtig erweisen, dann müsse man den Bau stoppen.
Baubeginn 2023
Der Bau des Wasserkraftwerks in Stegenwald soll laut Plan 2023 beginnen. Im Falle des Erfolgs der Beschwerde der Landesumweltanwaltschaft wolle die Salzburg AG zumindest die Entscheidung der Höchstrichter abwarten. Der Bau könnte sich dadurch um ein halbes Jahr verzögern.
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