Geflügelpest im Salzkammergut
Festlegung und Anpassung von Risikogebieten

In Risikogebieten sind von den Geflügelhaltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen. | Foto: panthermedia.net/labrador
  • In Risikogebieten sind von den Geflügelhaltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen.
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Aufgrund der derzeitigen Situation wurden in Österreich Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko und Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko festgelegt. In diesen Gebieten sind von den Geflügelhaltern bestimmte Maßnahmen umzusetzen. 

SALZKAMMERGUT. Im Bezirk Gmunden sind Gebiete mit stark erhöhtem Geflüstelpest-Risiko: Altmünster, Ebensee, Gmunden, Grünau, Gschwandt, Kirchham, Laakirchen, Ohlsdorf, Pinsdorf, Roitham am Traunfall, St. Konrad, St. Wolfgang, Traunkirchen, Scharnstein und Vorchdorf. Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko: Bad Ischl, Bad Goisern, Gosau, Hallstatt, Obertraun. In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko gilt eine Stallhaltungspflicht. Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).

Folgende Betriebe von Stallhaltungspflicht ausgenommen

Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheits- maßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen:

  • Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und
  • in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Pflichten der Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

  • Geflügel wird durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.
  • Enten und Gänse müssen getrennt zu anderem Geflügel gehalten werden, sodass ein Kontakt nicht möglich ist.
  • Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der
  • zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Zusätzlich zu melden im Risikogebiet

  • ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20 Prozent),
  • ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5 Prozent)
  • oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3 Prozent in einer Woche)
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