Waldbrandgefahr im Salzkammergut
Lagerfeuer & Co in Waldnähe bis 30. September strengstens verboten
Wie die Bezirkshauptmannschaft Gmunden mitteilt, ist mit 3. Juli 2019 die Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft getreten, um Waldbrände im Bezirk Gmunden zu verhindern.
SALZKAMMERGUT. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist somit jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. "Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt", heißt es in der Aussendung der BH Gmunden. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen. Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis 30. September 2019.
Geld- oder Freiheitsstrafen bei Nichtbeachtung
Wer sich nicht an diese Verordnung hält, muss mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen rechnen. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
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