Altreifen-Deponie in Ohlsdorf
Umwelt-Landesrat Stefan Kaineder kritisiert Aufhebung des Räumungsbescheid scharf
- Umweltlandesrat Stefan Kaineder kritisiert Aufhebung des Räumungsbescheids für Altreifen-Deponie in Ohlsdorf scharf.
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Umweltlandesrat Stefan Kaineder kritisiert Aufhebung des Räumungsbescheids für Altreifen-Deponie in Ohlsdorf scharf: „Altlasten müssen beseitigt und nicht auf Dauer verwaltet werden. Eine vollständige Räumung und Entsorgung durch die Betreiberfirma ist dringend geboten.“
OHLSDORF. „Die Altlastensanierungsbehörde hat mich in ihrer Zuständigkeit in mittelbarer Bundesverwaltung über die Entscheidung über den Antrag der ERG Energetische Reifenverwertungs GmbH informiert. Der Antrag des Unternehmens und die Entscheidung darüber sorgen nicht nur bei mir für heftiges Kopfschütteln, wie die Reaktion der Menschen in unserem Land zeigt. Die Leute fragen zu Recht, ob das ernst gemeint ist.“ Hintergrund ist, dass das Unternehmen Ende 2024 beantragte, die bereits behördlich vorgeschriebene Räumung des verbliebenen Reifenlagers nicht mehr durchzuführen, sondern die Altlast dauerhaft im Boden zu belassen und lediglich zu sichern. Diesen Antrag hat die Altlastensanierungsbehörde auf Grundlage des Altlastensanierungsgesetzes des Bundes genehmigt. Untermauert wird diese Genehmigung mit Stellungnahmen aus dem Bundesministerium von Minister Totschnig.
Entscheidung umweltpolitisch nicht richtig
„Die Behördenentscheidung mag sich im geltenden Rechtsrahmen bewegen. Das bedeutet aber nicht, dass sie umweltpolitisch richtig ist. Wenn ein Unternehmen eine bereits vorgeschriebene Räumung eines Altreifenlagers nachträglich durch eine bloße Sicherung der Deponie ersetzen lassen kann, dann müssen die bundesgesetzlichen Grundlagen hierfür dringend überarbeitet werden“, sagt Kaineder, der hier die Bundesregierung und allen voran Umweltminister Totschnig in der Pflicht sieht. Der ursprüngliche Bescheid aus dem Jahr 2011 sah eine vollständige Räumung sowie die fachgerechte Verwertung oder Entsorgung der Altreifen vor. „Dieses Ziel wird nun aufgegeben. Statt die Altlast dauerhaft zu beseitigen, wird sie eingehaust und muss über Jahrzehnte überwacht werden. Das ist keine nachhaltige Lösung, sondern verschiebt das Problem auf kommende Generationen“, kritisiert Kaineder.
Umweltziele nicht mindern
Besonders kritisch sieht er, dass die Projektänderung laut Bescheid von der Betreiberfirma vor allem mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei der Verwertung der Altreifen begründet wird. „Wenn fehlende Abnehmer oder sinkende Marktpreise dazu führen, dass aus einer vollständigen Sanierung nur mehr eine Sicherung wird, ist das ein bedenkliches Signal. Wirtschaftliche Entwicklungen dürfen nicht dazu führen, dass Umweltziele abgesenkt werden. Die Betreiberfirma hat ja viele Jahre mit der Übernahme der Altreifen gutes Geld verdient.“
Restrisko kann nicht ausgeschlossen werden
Auch aus Sicht des Vorsorgeprinzips überzeugt die Entscheidung nicht. Der Bescheid hält selbst fest, dass ein Restrisiko – insbesondere hinsichtlich möglicher Schwelbrände – nicht ausgeschlossen werden kann und deshalb umfangreiche Überwachungsmaßnahmen erforderlich sind. „Wenn eine Altlast dauerhaft überwacht werden muss, zeigt das, dass das Problem nicht gelöst ist. Das Vorsorgeprinzip verlangt, Umweltgefahren möglichst an der Wurzel zu beseitigen und nicht darauf zu vertrauen, dass technische Sicherungsmaßnahmen über Jahrzehnte funktionieren.“ Für Kaineder wirft die Entscheidung zudem grundsätzliche Fragen auf: „Wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten künftig ausreichen, um von einer vollständigen Sanierung auf eine bloße Sicherung umzusteigen, droht ein gefährlicher Präzedenzfall zu entstehen.“
Politische Entscheidungen mit langfristigen Folgen für die Umwelt
Die Geschichte des Reifenlagers in Ohlsdorf sei seit Jahrzehnten ein Beispiel dafür, wie politische Entscheidungen langfristige Umweltfolgen verursachen können. „Vor rund fünfzig Jahren wurde die Altreifenlagerung als umweltpolitische Lösung verkauft. Tatsächlich entstand daraus einer der größten Altlastenfälle Oberösterreichs. Millionenbeträge aus öffentlichen Mitteln sind bereits in die Sanierung geflossen. Umso unverständlicher ist es, dass nun ausgerechnet beim letzten verbliebenen Lager auf die vollständige Räumung verzichtet werden soll.“ Die Gemeinde Ohlsdorf habe sich im Verfahren ausdrücklich für die vollständige Räumung ausgesprochen. Juristisch sei die Behörde jedoch an den Antrag der Betreiberfirma gebunden gewesen und habe ausschließlich über dieses Projekt entscheiden können. „Genau darin liegt das politische Problem. Die Standortgemeinde trägt die langfristigen Folgen, während das Verfahren nur darüber entscheidet, ob der Antrag genehmigungsfähig ist. Das zeigt, dass wir das Altlastensanierungsrecht weiterentwickeln müssen, damit das öffentliche Interesse am dauerhaften Schutz von Umwelt und Grundwasser stärker berücksichtigt wird.“
"Vollständige Räumung verantwortungsvoller"
Kaineder abschließend: „Aus umweltpolitischer Sicht wäre die vollständige Räumung die nachhaltigere, verantwortungsvollere und generationengerechte Lösung gewesen. Deshalb ist jetzt die Bundesregierung gefordert. Umweltminister Totschnig muss das Altlastensanierungsgesetz überarbeiten und das Vorsorgeprinzip wieder stärker ins Zentrum rücken. Altlastenrecht muss künftig sicherstellen, dass die vollständige Beseitigung von Umweltgefahren Vorrang vor einer bloßen dauerhaften Sicherung hat. Altlasten müssen beseitigt und nicht auf Dauer verwaltet werden.“
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