Anhaltende Trockenheit
Waldbrandschutzverordnung im Bezirk Gmunden in Kraft
SALZKAMMERGUT. Die Bezirkshauptmannschaft hat auf die anhaltende Trockenheit reagiert und die Waldbranschutzverordnung für den Bezirk Gmunden ab sofort erlassen. In den Waldgebieten alles Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen. Übertretungen des § 1 dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 Forstgesetz 1975 idgF. mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ist bis auf Widerruf gültig.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen
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