Urteil noch nicht rechtskräftig
Zehn Jahre Haft nach brutaler Home Invasion in Bad Ischl

- Am Landesgericht Wels wurde am 2. Juni der Fall einer Home Invasion in Bad Ischl verhandelt. Der Beschuldigte wurde – noch nicht rechtskräftig – zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
- Foto: MeinBezirk OÖ (Archivfoto)
- hochgeladen von Christina Hartmann
Zu zehn Jahren Haft wurde jener Mann verurteilt, der – gemeinsam mit einem bislang unbekannten Komplizen – am 25. November 2024 bei der Home Invasion in Bad Ischl sein Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, dessen Mund und Augen zugeklebt und ihn krankenhausreif geschlagen hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
BAD ISCHL, WELS. Die Home Invasion am 25. November 2024 schlug große Wellen: Zwei Maskierte drangen in den frühen Morgenstunden in das Haus einen 44-jährigen Bad Ischlers ein und überraschten den auf der Couch schlafende Mann. Sie wolten Bargeld und den Tresorcode. Als das Opfer den Forderungen nicht nachkam wurde es bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und so arg malträtiert, dass letztlich sogar ins Krankenhaus gebracht werden musste. Erst nach 45 Minuten war der Horror vorbei. Die Täter flüchteten mit etwa 2.400 Euro Bargeld und das Opfer konnte sich letztlich selbst befreien und Hilfe rufen.
Urteil durch Schöffensenat: Zehn Jahre Freiheitsstrafe
Am 2. Juni stand jener 32-Deutsche vor dem Welser Landesgericht, der bereits im Jänner 2025 geschnappt und in U-Haft gewesen ist. Das Strafmaß betrug fünf bis 15 Jahre Haft, letztlich wurde von einem Schöffensenat in Wels zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Täter lernte Opfer im "Sauna-Club" kennen
Im Zuge der Ermittlungen wurden weitere Details zur Vorgeschichte der Home Invasion bekannt: "Der Beschuldigte hatte das Opfer in einem 'Sauna-Club' kennengelernt und wiederholt mit dem Opfer Kontakt und dadurch entsprechend Informationen über dessen Wohnort", heißt es seitens des LG Wels. Der Beschuldigte habe sich bisher teils geständig verantwortet, es solle sich aber um keine geplante Tat, sondern einen “Spontanentschluss” anlässlich eines Besuchs beim Opfer gehandelt haben. Sein Mittäter sei ihm nicht mit vollem Namen bekannt, er habe diesen selbst erst etwa drei Monate vor der Tat kennengelernt.
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