Bootshütten-Novelle in St. Wolfgang

Am Traunsee kommt bei Bootshütten-Entscheidungen die Wasserrechtsbehörde ins Spiel, das Interesse hält sich in Grenzen. | Foto: Tourismus
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SALZKAMMERGUT. 1953, 1985 und 2012: Im bedächtigen 30-Jahres-Rhythmus erlässt der St. Wolfganger Gemeinderat neue Regeln für die Bootshütten am Seeufer.
Wurde 1953 die Neuerrichtung von privaten Bootshütten gänzlich verboten, genehmigte man 1985 den Bau von gewerblich genutzten Hütten, jedoch reglementiert nur unter Zustimmung des Gemeinderats. Letzte Woche wurde diese Regelung erneut – mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ – überarbeitet. Jetzt sind Bürgermeister und Gemeindevorstand zuständig.

„Die Errichtung von gewerblich-touristischen Bootshütten soll exakter definiert werden“, sagt Bürgermeister Hannes Peinsteiner. Allerdings sind etwaige Interessenten einigen Auflagen unterworfen: Das Seegrundstück muss mindes-tens 150 Quadratmeter groß sein, das Bootshaus darf ausschließlich gewerblich genutzt werden, muss an die sanitäre Infrastruktur angeschlossen werden, dem ortsüblichen Ensemble entsprechen und nach Beendigung der touristisch-gewerblichen Nutzung binnen 36 Monaten wieder abgebaut werden. Hintergrund der „Bootshaus-Novelle“ ist das rege Interesse vor Ort – ein halbes Dutzend Ansuchen liegen derzeit bei der Gemeinde auf: Fischer Nikolaus Höplinger plant eine professionelle Fischzucht, Peter Gastberger will eine Bootshütte für das Scalaria und auch die Hotels „Margarete“ und „Seevilla“ denken über ein neues Bootshaus nach. Hinzu kommt noch das „Rösslwiesen“-Hotel – so die unendliche Geschichte einmal ein Ende findet.

Strikter Naturschutz
Trotz Gemeinderatsbeschluss haben bei Bootshütten auch andere ein gewichtiges Wort mitzureden. Am Ende entscheidet der Naturschutz über Sinn und Unsinn neuer Bootshütten an den Salzkammergut-Seen.
Am Traunsee kommt noch, da dieser ein öffentliches Gewässer ist, die Wasserrechtsbehörde mit ins Spiel. Nachfrage nach Seebauten gibt es aber allerorts genug. „Bei uns gibt es schon sehr viele Bootshütten, aber die Nachfrage wäre immer noch da. Allerdings dürfen in Hallstatt Bootshütten nur an Plätzen errichtet werden, wo früher schon welche standen“, sagt Bürgermeister Alexander Scheutz. Das Interesse hält sich in Gmunden in Grenzen. „Es gibt schon jetzt im Weyer Wohneinheiten, wo unten das Boot steht und darüber gewohnt wird. Das Interesse nach Neubauten ist bisher eher gering“, erklärt Bürgermeister Heinz Köppl.

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