Das Diktat der Frau Justizministerin – Leserbrief

Der Inhalt des Schreibens von Frau Bundesministerin Dr. Beatrix Karl hat mich zutiefst betroffen gemacht, ja entrüstet.
Ich kam 1961 als Richter an das Bezirksgericht Bad Ischl, wurde 1975 zum Gerichtsvorsteher ernannt und bin 1994 in Pension gegangen. Das Gericht war immer mit 3 Richtern besetzt. Dass derzeit der dritte Richterposten nicht nachbesetzt wurde ist ein Versäumnis der Justizverwaltung. Spezialisierung und Vertretung waren nie ein Problem, der Einwand im Schreiben der Frau Minister trifft daher bei Bad Ischl nicht zu.

Bad Ischl hat sogar knapp mehr Einwohner als Gmunden, wieso die Frau Bundesminister zur Ansicht kommt, es handle sich bei uns um ein „Kleinstgericht“ zeigt nur von einer völligen Unkenntnis der Situation.
Daher ist auch die Ansicht, die Richter eines „Kleinstgerichtes“ seien zu stark in das Lokalgeschehen eingebunden und daher sei die „Unbefangenheit, Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit nach Außen“ nicht gewährleistet, völlig absurd und trifft mich im Nachhinein auch persönlich: Es klingt so, als ob die Kenntnis der lokalen Verhältnisse - was vor allem im Familienrechtsbereich oft ein Vorteil ist – ein Nachteil für meine Unbefangenheit gewesen wäre.

In den erläuterten Bemerkungen zur seinerzeitigen Familienrechtsreform war zu lesen, dass Bad Ischl „als großes, ständig mit drei Richtern besetztes Bezirksgericht“ die familienrechtliche Abteilung behalten müsse! Jetzt wird es einfach in den Topf der Kleinstgerichte gegeben, obwohl die Belastungszahlen eindeutig für mindestens drei Richter sprechen.
Gerade in letzter Zeit wird immer wieder für eine Abschaffung der Landtage, Verkleinerung der Landesregierung und eine Beschneidung der Kompetenz der Landeshauptleute – die als die Blockierer einer Reform angeprangert werden – geworben. Gerade am Beispiel, wie an die Reform der Gerichtsstruktur herangegangen wird, zeigt es sich, wie wichtig die Regionalisierung ist.

Dass sich alle Bürgermeister aus dem Salzkammergut in einer Aktion für den Erhalt des Bezirksgerichtes Bad Ischl – und sogar für eine Ausdehnung des Gerichtssprengels - einsetzen, ist sehr zu begrüßen. Tatsächlich wird es aber der Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer sein, der in Übereinstimmung mit dem Koalitionspartner diese unsinnige Reformidee verhindern wird. Davon bin ich fest überzeugt, denn beim Land – und nicht im fernen Wien - findet der Bürger, die Bürgerin Verständnis für kleinere, gut funktionierende und überschaubare Einheiten!

Dr. Kurt Reitsamer
Gerichtsvorsteher in Bad Ischl i.P.

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