Tourismusnovelle könnte Salzkammergut benachteiligen
BAD ISCHL. Derzeit wird sie noch diskutiert, die Tourismusnovelle, welche ab 2018 in Kraft treten soll. "Vieles davon entspricht hier aber nicht unseren Vorstellungen", so LAbg. Sabine Promberger.
"Unter anderem die Handhabung des Innovationspools." So solle ein hoher Betrag an das Land OÖ abgeliefert werden, der dann – nach Ermessen eines Ausschusses – wieder an die Tourismusverbände verteilt wird. "Das Salzkammergut ist in Oberösterreich die zweitbeste Tourismusregion", so Promberger weiter, "und so wie es momentan aussieht, würde man erfolgreiche und weitentwickelte Regionen eher benachteiligen, um touristische Bereiche, die noch nicht so weit sind, mehr zu fördern." Für Bad Ischls Bürgermeister Hannes Heide sind vor allem drei Fragen offen: "Was ist innovativ? Wie soll die Fördersumme für ein innovatives Projekt festgelegt werden? Und wer entscheidet über die Vergabe? Andere Bundesländer haben hier klare Definitionen, in Oberösterreich scheinen wir in diesem Punkt noch nicht so weit zu sein." Er ist sich sicher: "Die Wertschöpfung muss in der Region bleiben." Dem stimmt auch Lulzim Fejzullahi, Wirtschaftstreibender und Gemeinderat aus Ebensee, zu: "Die Entscheidung über das bei uns erwirtschaftete Geld sollte regional getroffen werden."
Separate Regelung der Zweitwohnsitz-Abgabe
Promberger, Heide und Obertrauns Ortschef Egon Höll stören sich auch daran, dass die Zweitwohnsitz-Abgabe, wie sie seitens der SPÖ Salzkammergut schon länger gefordert wird, extra behandelt werden soll. "Eine Abgabe für Zweitwohnbesitzer ist unerlässlich", so Heide, "und sollte in einem modernen Tourismusgesetz fix verankert sein." Auch für Höll ist das unumgänglich: "In Obertraun haben wir 750 Hauptwohnsitze und rund 450 Zweitwohnsitze. Gewisse Abgaben, beispielsweise Schneeräumung oder Straßenerhaltung, müssen aber nur von ersteren getragen werden." Man hoffe hier auf eine entsprechende Regelung, die dann nicht nur eine "nette Geste" sei, sondern auch im richtigen Verhältnis stehe. "Etwa 1.000 Euro wären hier gerechtfertigt", so Höll.
Aufwandsentschädigung für Ortstaxeneinhebung
Sehr positiv sieht man hingegen die Einführung einer einheitlichen Ortstaxe. "In Bad Ischl haben wir hier ohnehin schon die geplanten zwei Euro", erklärt Heide. In Obertraun betrage diese derzeit noch 1,70 Euro. "Generell wünschen wir uns aber eine entsprechende Aufwandsentschädigung für das touristische Meldewesen und eben die Einhebung dieser Ortstaxen", ergänzt Promberger. Immerhin würden hier auch entsprechende Kosten entstehen.
Promberger: "Noch nichts fix"
In Stein gemeißelt ist das neue Tourismusgesetz aber noch nicht. "Wir haben noch die Chance, gewisse Punkte der Novelle zu verbessern", so Promberger. Wichtig sei hierbei auch die Entscheidung, wer LH-Stv. Michael Strugl im Gremium des Innovationspools an die Seite gestellt wird. Man hoffe, dass das touristisch starke Salzkammergut entsprechend viel Mitspracherecht erhält.
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