Bürgermeister fordern Zweitwohnsitzabgabe
BEZIRK. Um das Wohnen im Salzkammergut wieder billiger zu machen, appellieren einige Gemeinden bereits an den OÖ Landtag, endlich eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen. Hannes Heide, Egon Höll und Sabine Promberger brachten das Anliegen nun erneut in Linz vor.
Vor allem in Zweitwohnsitz-Hochburgen sieht man sich zwei großen Problemen gegenüber. Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz benötigt im Regelfall auch einen Großteil der kommunalen Dienstleistungen, genau wie ein Hauptwohnsitz. Beginnend mit der Verkehrsanbindung über eine funktionierende Ver- und Entsorgung mit Wasser, Kanal und Müll. Auch arbeitsintensive Dienste wie Schneeräumung fallen an. Soweit die Gemeinden derartige Dienstleistungen für „ihre“ Hauptwohnsitz-Bevölkerung leistet, erhält sie dafür als Gegenleistung vom Bund die sogenannten „Bundesabgaben-Ertragsanteile“, die im Jahr der Registerzählung 2011 durchschnittlich 802 Euro pro Kopf ausgemacht haben. Für Zweitwohnsitze erhält die Gemeinde keine Ertragsanteile. Weil die kommunalen Dienstleistungen aber für alle Haushalte in der Gemeinde erbracht werden, kommt es zu einer Quersubventionierung der Zweitwohnsitze durch die Hauptwohnsitze. Zudem treiben finanzkräftige Zweitwohnsitz-Besitzer die Immobilienpreise nach oben, woduch Wohnungs- und Grundstückpreise für viele Einheimische nicht mehr leistbar sind.
SPÖ will Schieflage gerade rücken
"Wenn aufgrund der Schieflage bei den Zweitwohnsitzen die Qualität der Daseinsvorsorge unter Druck gerät, dann muss das Land handeln. Die Petitionen sind nichts anderes als politische Hilferufe, die der Landtag ernst nehmen muss", ist Landtagsabgeordnete Promberger überzeugt.
Bürgermeister Heide tritt klar für eine Zweitwohnsitzabgabe ein: "Unbedingt notwendig ist auch eine Abgabe für Zweitwohnsitze, die an die Stadtgemeinde geht. Keine Tourismusabgabe, sondern eine Infrastrukturabgabe. Die Stadtgemeinde ist für die Erhaltung der reichen touristischen Infrastruktur verantwortlich."
Dem schließt sich auch Egon Höll aus Obertraun an: "Das Land soll die notwendige Ermächtigung schaffen und die Entscheidung über die Einhebung den Gemeinden überlassen. Nur dann haben die Gemeinden die nötige Handhabe steuernd einzugreifen, um die Lebensqualität zu erhalten", so Höll.
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