Wollte in Schärding Bezirkshauptmann werden
Beschwerde von Braunaus Ex-Bezirkshauptmann Wojak abgewiesen
Juristisches Nachspiel um die Neubesetzung der Leitung der Bezirkshauptmannschaft Schärding: Ein Kandidat, der früh aus dem Auswahlverfahren ausgeschieden war, hatte sich beim Landesverwaltungsgericht beschwert. Dabei handelte es sich um Braunaus ehemaligen Bezirkshauptmann Georg Wojak.
SCHÄRDING. Im August 2022 schrieb das Land Oberösterreich die Stelle des Bezirkshauptmann bzw. der Bezirkshauptfrau in Schärding aus. Grund war die Pensionierung des bisherigen Amtsinhabers Rudolf Greiner mit Ende 2022. Auf den Posten hatte sich auch der ehemalige Braunauer Bezirkshauptmann Georg Wojak beworben, der 2020 abberufen worden war. Der frühere Bezirkshauptmann von Braunau wurde im Dezember 2020 wegen Untreue unter Ausnützung der Amtsstellung verurteilt – in einem Berufungsverfahren wurde die Geldstrafe auf 8.700 Euro herabgesetzt. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Vorteilsannahme zur Beeinflussung wurde Wojak freigesprochen.
Nach Abberufung in Braunau in Schärding beworben
Diese Vorgeschichte – eine strafrechtliche Verurteilung und die Abberufung aus einer Leitungsfunktion – waren nun auch der Grund, warum er früh im Auswahlverfahren aussortiert wurde. Dies wurde dem Bewerber auch schriftlich so mittgeteilt. Wojak empfand sein Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren jedoch als rechtswidrig und fühlte "sich in seinem subjektiven Recht auf Teilnahme am Auswahlverfahren verletzt", steht es in den Gerichtsunterlagen. Das Landesverwaltungsgericht OÖ wies seine Beschwerde am 10. Jänner nach Durchsicht der Akten zurück:
"Nach den Bestimmungen des Oö. Objektivierungsgesetzes haben Bewerberinnen und Bewerber keinen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den öffentlichen Dienst des Landes Oberösterreich bzw. auf Betrauung mit einer bestimmten Funktion."
Eine Anhörung hielt das Landesverwaltungssgericht in dieser Sache nicht für nötig. Wojak selbst sagte gegenüber der BezirksRundSchau Schärding, er habe lediglich überprüfen lassen wollen, ob der Vorgang rechtlich korrekt war. Er sehe sich als sehr qualifizierter Kandidat und beteuert bis heute seine Unschuld:
"Ich habe stets nach gesetzeskonformen und bürgernahen Lösungen für Probleme gesucht – für mich ist die Abberufung bis heute nicht nachvollziehbar." Georg Wojak
Auf die Frage, warum er sich überhaupt in Schärding beworben hat, meint der 62-Jährige: "Weil Bezirkshauptmann die schönste Aufgabe ist, die es im öffentlichen Dienst gibt."
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