Neues vom Landesgericht
Quartett verübte 60 Einbrüche in unserer Region

- <b>Alle vier Einbrecher</b> wurden am Landesgericht Stt. Pölten schuldig gesprochen.
- Foto: Ilse Probst
- hochgeladen von Roland Mayr
Rumänisches Einbrecher-Quartett, das durch unsere Region gezogen war, wurde in St. Pölten verurteilt.
BEZIRK SCHEIBBS/ST. PÖLTEN. REGION. Wegen rund 60 Einbrüchen mussten sich vier Rumänen (46, 45,31,28 Jahre alt) am Landesgericht St. Pölten verantworten. Die beiden älteren Angeklagten bekannten sich nicht schuldig, wurden jedoch von den beiden jüngeren schwer belastet.
"Fette Beute" wurde gemacht
Die Beute, die zwischen Jänner und Juli 2016 unter anderem in den Bezirken Amstetten, Melk und Scheibbs auf das Konto des Quartetts gehen soll, hat einen Wert von rund 120.000 Euro. Abgesehen hatte man es hauptsächlich auf Bargeld und Gegenstände, für die der 46-Jährige in Rumänien Abnehmer gefunden habe.
Bereits im Frühjahr des Vorjahres wurden die beiden älteren Männer gemeinsam mit drei weiteren Tätern am Landesgericht St. Pölten zu Freiheitsstrafen verurteilt.
"Chef" forschte Tatorte aus
Diesmal teilte sich der 46-Jährige die Anklagebank mit seinen beiden Neffen, die ihn als "zweiten Chef" bezeichneten, während sie den 45-Jährigen mit "Chef" titulierten. Der 45-Jährige, der als Kleidersammler arbeitete, habe die Tatorte ausgekundschaftet und sein Navigationsgerät für die Fahrten zur Verfügung gestellt. Er sei der Kopf der Bande gewesen, habe von seinem Wohnort in Wien aus organisiert, angeschafft und die Mittäter bezahlt.
Vom Onkel angeheuert worden
Wie der "zweite Chef" sei auch der 45-Jährige mit weiteren Komplizen meist bei den Einbrüchen dabei gewesen, so die Ausführungen des Brüderpaars in ihren umfassenden Geständnissen. Sie seien von ihrem Onkel, für welchen sie zuvor im Baugewerbe schwarz gearbeitet hätten und der ihnen noch jede Menge Lohn schulde, für Einbruchstouren in ganz Österreich angeheuert worden und hätten an einem Teil der angeführten Fakten in unterschiedlicher Besetzung teilgenommen.
"Racheaktion der Verwandten"
Der Onkel vermutete dahinter eine Racheaktion seiner Verwandten, als Motiv dafür nannte er Neid. Verteidiger Peter Wittmann erklärte, dass es für 32 Fakten überhaupt keine Beweise gegen den 46-Jährigen gebe, die belastenden Aussagen zu den weiteren Fakten könne man durchaus auf eine Familienfehde zurückführen, zumal es auch Ungereimtheiten die Handyortung betreffend gebe.
Nicole Nossek konnte als Verteidigerin des 45-jährigen Kopf der Bande auch keine eindeutigen Beweise erkennen, die gegen den Kleidersammler sprechen, während Verteidiger Stefan Errath vor allem die Geständnisse der Brüder als strafmildernd hervorhob.
Schuldsprüche für alle vier Täter
Der Schöffensenat sprach alle vier Rumänen weitgehend anklagekonform schuldig. Der 46-Jährige fasste eine Zusatzstrafe zum Urteil von 2017 von weiteren 30 Monaten aus und der zweite Hauptangeklagte erhielt eine Zusatzstrafe von drei Jahren Haft. Beide legten dagegen volle Berufung ein. Ihrem Tatanteil entsprechend muss einer der beiden Brüder 30 Monate absitzen, wohingegen der andere mit 18 Monaten aufgrund seiner Vorhaft nach dem Prozess bedingt entlassen werden konnte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.



Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.