Keine Probleme in Wattens mit Seveso-III

Die Firma Swarovski fällt in die Bestimmungen des Seveso-III-Gesetzes.

WATTENS (dk). Die EU hat kürzlich eine neue Richtlinie "Seveso-III" bekanntgegeben. Dabei geht es um die Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen. Eine Richtlinie dieser Art besteht schon seit 1982 und wurde jetzt zum dritten Mal abgeändert und verschärft. Betroffen sind Unternehmen, die eine gewisse Menge an gefährlichen Stoffen auf ihrem Betriebsgelände lagern.

Politische Kampfansagen

Die EU-Richtlinie muss bis Juni 2015 in nationales Recht umgewandelt werden. Hauptpunkte der Verschärfung sind Anpassungen an neue Klassifizierungen von gefährlichen Stoffen, verstärkte Informationspflichten an die Einwohner, striktere Vorgaben für Betriebsinspektionen und ganz besonders neue Regelungen, was die Sicherheitsabstände betrifft. Im November-Landtag wurde von ÖVP und den Grünen das neue Gesetz beschlossen. Die Liste Fritz, die dem Gesetz nicht zugestimmt hat, fordert jetzt eine Gesetzesänderung: "Wir fordern, die Verursacher hier in die Pflicht zu nehmen und nicht die Nachbarn der Betriebe. Es bedeutet eine extreme Wertminderung der Grundstücke, Häuser und Wohnungen im Umkreis der Betriebe, die Eigentümer werden nicht entschädigt", erklärt Andreas Brugger. Er bezieht sich dabei auf das Landesgesetz, in dem steht, dass die Anwohner für zusätzliche Schutzmaßnahmen an ihren Häusern zuständig seien, wenn die Schutzzone rund um das Unternehmen mit gefährlichen Stoffen vergrößert würde.

Kein Thema in Wattens

Während in Landeck eigene Arbeitsgruppen eingesetzt werden, um sich mit der neuen Situation auseinanderzusetzen, bereiten die neuen Regelungen in Wattens keine Probleme. "Die Gemeinde wird über zukünftige Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus muss die Firma auch beim Land vorstellig werden. Für den derzeitigen Bestand müssen keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden", erklärt der Wattener Bgm. Franz Troppmair.
Das Unternehmen Swarovski war bis zum Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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