Eiskletterer in Malta: Anzeigen sind nun vom Tisch

Eiskletterer ausgesperrt: Wer dennoch klettern geht, müsse mit einer Anzeige rechnen | Foto: KK/Rüscher
  • Eiskletterer ausgesperrt: Wer dennoch klettern geht, müsse mit einer Anzeige rechnen
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MALTA (ven). Die Causa um das Wildschutzgebiet im Maltatal geht in die nächste Runde. Nachdem drei Eiskletterer wegen unerlaubten Betretens des Gebietes eine Anzeige bekamen, wurden die Strafverfahren nun doch von der Bezirkshauptmannschaft Spittal eingestellt, wie Bürgermeister Klaus Rüscher der WOCHE mitteilte. 

Strafverfahren eingestellt

Jurist Arnold Riebenbauer erklärt: "Der Präsident des Alpenvereines und Rechtsanwalt Andreas Ermacora aus Innsbruck hat sich der Sache angenommen und Beschwerde gegen die Strafen der Bezirksbehörde erhoben." Bezirkshauptmann Klaus Brandner bestätigt: "Es wurden Rechtsmittel ergriffen, das Ermittlungsverfahren gegen die drei Eiskletterer hat wieder begonnen." Sie hätten behauptet, dass sie auf dem Weg von der asphaltierten Straße bis zum Eisfall keine Tafel gesehen hätten, die ihnen den Zutritt in dieses Gebiet verboten habe. "Hier kann man keine Beweise erbringen, deshalb ist das Verfahren vor zwei Wochen eingestellt worden", so Brandner. 

Keine Parteienstellung

Die Vorgeschichte: Grundstückseigentümer Zundl hat im Maltatal ein Wildschutzgebiet beantragt, was per Bescheid der Bezirksbehörde auch genehmigt wurde. Damit werden Eiskletterer - laut Alpenverein befinden sich die beliebtesten Eisfälle in genau diesen 65 Hektar - ausgesperrt. 
Das Problem, dass Riebenbauer und auch Bürgermeister Klaus Rüscher hier sehen, ist, dass bis auf den Antragsteller selbst niemand Parteienstellung in diesem Verfahren hatte. "Und der wird ja nicht gegen seinen eigenen Antrag vorgehen." Nun versuchen sie, juristische Möglichkeiten zu finden. Auch sei Familie Zundl der Gemeinde gegenüber nicht gesprächsbereit, wie Rüscher sagt. 

Gilt nur für einen Einzelnen

Riebenbauer erklärt dazu: "Ein Bescheid ist eine Individualnorm, er gilt nur für eine einzelne (juristische) Person. Wie kann es also sein, dass ein Bescheid, der nur einem Einzelnen zugestellt wird, auch für die Allgemeinheit gilt?" Die Eiskletterer und sonstigen Freizeittouristen sowie Sportler würden ja nicht wissen, was im Bescheid stehe. Darin seien auch Auflagen formuliert, wie das Aufstellen von Verbotstafeln. "Gewisse Wege, die benutzt wurden, haben keine Tafeln", so Riebenbauer. Er versucht nun mit Ermacora, den Bescheid inhaltlich anzufechten. Er sieht einen Bescheid und ein Gesetz, das die betroffene Öffentlichkeit ausschließt, jedenfalls als verfassungswidrig an. 

Wo ist die Politik?

Brandner jedoch wundere sich, dass sich bisher die Politik noch nicht zum Thema gemeldet hätte. "Die verantwortlichen Referenten könnten ja einen Runden Tisch einberufen und sich um eine Lösung bemühen", so der Bezirkshauptmann. Es müsse nun endlich eine Lösung für das Dilemma her. 

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