Wieviel Bau verträgt der Tourismus?

Hier kam man mit den Bauarbeiten in Verzug und musste noch im - eigentlichen Baustopp - weiterarbeiten. Die Anrainer beschwerten sich
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SEEBODEN (ven). In Seeboden laufen derzeit Diskussionen über den Sommerbaustopp in der touristischen Kernzone des Ortes. Erst nach Anrainerbeschwerden wurden Bauarbeiten an einer Wohnanlage eingestellt.

Von Verbot nicht betroffen

Anfang Juli erreichten Gemeindevorstand Horst Zwischenberger (FPÖ) Beschwerden von Anrainern, dass im Seezentrum zwischen Hauptstraße und Festwiese noch gebaut werde. Gemäß des Bauverbotes im Juli und August seien die Arbeiten einzustellen. Vom absoluten Bauverbot seien laut Amtsleitung aber nur baubewilligungspflichtige Maßnahmen betroffen seien, nicht aber "nur" mitteilungspflichtige Bauarbeiten.

Antrag zugunsten Bauwirtschaft

Zwischenberger ist empört. Die Lärmschutzverordnung sei über Wochen nicht eingehalten worden. Seine Fraktion habe bereits im April 2015 einen Antrag auf Aufhebung des Sommerbauverbotes außerhalb der touristischen Kernzone eingebracht. Die Beweggründe seien zugunsten der Bauwirtschaft formuliert: "Für das Bau- und Baunebengewerbe ist die wirtschaftliche Situation sehr angespannt. Diese Situation wird durch das Sommerbauverbot verstärkt. Auch für viele private Bauwerber ist diese Regelung eine schwer zu handhabende Hürde. Da der Tourismus nur mehr in gewissen Bereichen, sprich Kernzonen, verstärkt vorhanden ist, wäre die Aufhebung außerhalb der Kernzonen ein logischer und notwendiger Schritt."

Stempeln und Überstunden

Für Zwischenberger sei es ist nicht nachvollziehbar, dass Betriebe über die Sommermonate ihre Mitarbeiter 'stempeln' schicken müssten und im Herbst bzw. Frühjahr die aufgestauten bzw. anstehenden Aufträge mit massiven Überstundenleistungen abarbeiten müssten. "Zudem sind in den Wintermonaten viele Arbeiten nicht möglich."

Nicht allen recht machen

Vizebürgermeister Christian Tribelnig (ÖVP) meint, man könne es ohnehin nicht allen recht machen. Die Gemeinde sei nach den Beschwerden sofort tätig geworden, die Bauarbeiten seien eingestellt worden. Die Beweggründe der Handwerker, Bürger und auch Touristiker seien für Tribelnig durchaus alle nachvollziehbar. "Alle drei Standpunkte haben ihre Berechtigung - das ist das Problem."

Nachbarschaftlich lösen

Seit Jahrzehnten gebe es nun die Regelung des Sommerbauverbotes mit dem mehr oder wenig deutlich ausgesprochenen Zusatz "wo kein Kläger, dort kein Richter. Das bedeutet, dass ein Bauherr die Chance hat, seine Nachbarschaft von der
Notwendigkeit der Bauführung zu überzeugen - von Amtswegen wird sich eine
Gemeinde vernünftigerweise dann nicht einmischen, wenn es keine Opfer gibt.
Wenn sich auch nur ein Nachbar beklagt, hat die Gemeinde die
Bauführung natürlich zu untersagen", argumentiert er. Sollten Bauherren also im Sommer bauen wollen, müssten sie den Nachbarn "etwas bieten", und dann könne dies durchaus im Einvernehmen geschehen. "Warum sollten wir als Gemeinde Lösungen, die Bürger unter sich ausmachen, nicht gutheißen?"

Eine Lösung für alle?

Tribelnig sei aber gerne bereit, an einer Nachfolgeregelung zu arbeiten, zu welchen Zeiten und in welchen Gebieten die Interessen der Touristiker, Gemeindebürger oder der Handwerksbetriebe "der Vorzug zu Lasten der anderen einzuräumen ist. Das ist
jedenfalls nicht einfach und die Vorstellung, damit die Zahl der alljährlich Empörten zu reduzieren, vermutlich eine Illusion."

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