Geflügelpest / Vogelgrippe
Ausgangssperre für das Geflügel (mit Umfrage)
Vorsicht ja, aber keine Panik in St. Pölten: Keine Vogelgrippe-toten Tiere im Bezirk, aber erhöhtes Risiko.
ST. PÖLTEN. Noch gibt es im Bezirk keine gemeldeten Fälle der "Aviären Influenza" (Geflügelpest/Vogelgrippe). Dennoch stuft die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) den Bezirk als stark erhöhtes Risikogebiet ein.
Stimmung im Bezirk
"Da ich selbst nur einen Hahn und neun Hennen besitze, gehe ich sehr entspannt mit der Situation um. Allerdings sind meine Tiere in der kalten Jahreszeit nur im Gehege und Stall und nicht im Garten unterwegs. Ich habe keine Angst vor der Vogelgrippe", erzählt Michaela Kohl. Manfred Fraunbaum ist Taubenzüchter. Seine Tauben sind unter Dach und er hat deshalb weniger Probleme mit der Grippe. "Ich hab den Eindruck, dass wir in einer Zeit leben, wo gern Panik verbreitet wird. Tiere haben immer einen Virus. Tiere sind immer gestorben", erklärt Fraunbaum. Das sei die natürliche Auslese. Die Natur selektiere und die schwächeren sterben. "Man kann vorsichtig sein, aber alles mit Maß und Ziel." "Es ist nicht das erste Mal, dass wir die Hühner wegen der Vogelgrippe in den Stallungen lassen müssen, daher haben wir schon Routine", berichtet die Bäuerin Birgit Sagl, "wir sind bemüht, bei den Hühnern vermehrt den Stall auszumisten, und wir bieten ihnen mit frischem Stroh die Möglichkeit, trotz des fehlenden Auslaufs ins Freie ihren natürlichen Instinkt, das Scharren, auszuleben."
Haustiere nicht gefährdet
"Eine Übertragung durch Lebensmittel ist ausgeschlossen. Die Betriebe werden auch immer kontrolliert und man bekommt keine kranken Tiere zum Essen", informiert Harald Schliessnig, Geschäftsführer vom österreichischen Geflügelgesundheitsdienst. "Es gab europaweit Einzelfälle, wo sich zum Beispiel eine Robbe angesteckt hat, aber noch nie ein Haustier. Ich würde davon abraten, dass sich der Hund auf den Kadaver stürzt und auffrisst", so Schliessnig. Er empfiehlt allen Geflügelhaltern, ihre Tiere zu schützen und Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn man unter 50 Tiere besitzt.
Die "Vogelgrippe"
Die Geflügelpest ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza-Viren verursacht und durch Zugvögel verbreitet wird. In Österreich wurde noch nie eine Infektion beim Menschen festgestellt. Säugetiere können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel mit den Viren infizieren. Eine Übertragung durch Lebensmittel ist nicht möglich. Das Risiko einer Übertragung auf den Menschen ist laut AGES gering. Verendet aufgefundene Wasser- oder Raubvögel müssen der Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden, es besteht eine Meldepflicht. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und weitere Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.
Stallpflicht
Seit 10.01.2023 müssen in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko Hühner und anderes Geflügel bis auf Weiteres in geschlossenen, zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen: Enten und Gänse werden getrennt von anderem Geflügel gehalten. In Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder in einem Unterstand. (Quelle: AGES)
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