16-jähriger Serientäter wegen Einbruch, Raub und Drogen vor Gericht
Am Landesgericht St. Pölten musste sich ein Jugendlicher erneut für seine Taten verantworten.
ST. PÖLTEN (ip). „Er ist noch 16 Jahre alt und sitzt seit zwei Monaten in U-Haft“, erklärt Wolfgang Moser als Verteidiger eines Tschetschenen am Landesgericht St. Pölten. „Er versteht jetzt wirklich, dass es seine letzte Chance ist“, betont der Anwalt, nachdem eine bedingte Vorstrafe im Februar 2018 für den Burschen offensichtlich kein Schuss vor den Bug war.
Wieder straffällig
Nur vier Tage nach seiner Verurteilung beteiligte sich der Jugendliche an einem minderschweren Raub in einer Parkgarage nahe dem St. Pöltner Hauptbahnhof, wo sein 14-jähriger Freund mit Drogen in der Hand Streit mit dem Dealer hatte. Da keiner der beiden Burschen bezahlen wollte, verlangte der Dealer das Gras zurück. Wie der 14-Jährige bei seiner Einvernahme aussagte, habe man durch Äußerungen und Schubsen den Mann einschüchtern und vertreiben können.
Bereits im Jänner dieses Jahres verübten die beiden Freunde einen Einbruch in ein Waffengeschäft in St. Pölten. „Er hat gemeint, er möchte eine Gaspistole haben“, behauptete der Angeklagte. „Er hat mit einem Pflasterstein die Auslagenscheibe eingeschlagen und ich habe hineingegriffen und zwei Pistolen genommen.“ Nachdem sie die Waffen zunächst in einer Seitenstraße versteckten, holten sie sie am nächsten Tag und verschenkten sie, um sie möglichst rasch wieder loszuwerden.
Erneute Straftat
Auch Ende März 2018 überkam die beiden gemeinsam mit einem 19-Jährigen die kriminelle Lust. Mit einer Brechstange, die einer der Burschen bereits eine Woche bei sich hatte, öffneten sie ein Lebensmittelgeschäft. „Ich hab nur einen Kuchen gegessen“, erklärte der Tschetschene. Als wenig später der Besitzer und noch ein Mann auftauchten, wollte das Trio flüchten. Während einer der Männer ein Messer hatte, zog der andere einem Einbrecher einen Müllkübel über den Kopf.
Staatsanwalt Karl Wurzer beantragte den Widerruf der bedingten Vorstrafe und überließ die Bewertung des Raubes dem Schöffensenat, während der Verteidiger das Geständnis seines Mandanten und die bereits geleistete Schadensgutmachung als Milderungsgründe hervorhob. Mit 15 Monaten Haft, davon zehn bedingt, blieb man, laut Richter Markus Grünberger, im mittleren Strafrahmen (rechtskräftig).
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