Landesgericht St. Pölten
Dealer kassierte 16 Monate Haft
Vier teils einschlägige Vorstrafen hielten einen 29-jährigen St. Pöltner nicht davon ab, Drogen zu konsumieren, aber auch zu dealen. Vor Gericht legte er ein umfassendes Geständnis ab und erklärte sich bereit, alles zu tun, um von den Drogen wegzukommen.
ST. PÖLTEN (ip). Er sei schon eine sehr lange Zeit süchtig, sagte der 29-Jährige. Ab 2020 sei es mit ihm sehr steil bergab gegangen. Kein Job und psychisch am Sand habe er unter anderem Termine etwa bei der Bewährungshilfe nicht wahrnehmen können. Als ein Fußfessel-Vollzug nach der letzten Verurteilung im Jänner 2021 abgelehnt worden war, wäre auch eine siebenmonatige Haftstrafe anzutreten gewesen.
Er habe „Geld zum Überleben gebraucht“, begründete er die Weitergabe bzw. den Verkauf von Drogen wie Crystal Meth und Cannabis, darüber hinaus habe er Schulden bei der Polizei in Höhe von 3.500 Euro, sowie 11.000 Euro Schulden nach einer Sachbeschädigung. Seit September gehe es wieder bergauf, er habe wieder Arbeit gefunden. Allerdings landete er im Februar in Untersuchungshaft. Nun sei er vor allem bestrebt, sowohl eine Drogen-, als auch eine Psychotherapie zu machen, mit den Leuten aus der Szene „möchte ich nix mehr zu tun haben!“
Haft für Rückfalltäter
Verteidiger Michael Steininger wies in seinem Plädoyer vor allem auf das umfassende Geständnis und die Bereitschaft des Angeklagten, mit entsprechenden Therapien sein Leben in den Griff zu bekommen, hin. Mildernd sei auch, dass der Verkauf der Drogen zur Beschaffung des Eigenkonsums getätigt worden sei.
Unter Berücksichtigung der Milderungsgründe verurteilte die Richterin den Rückfalltäter zu 16 Monaten Haft, wobei er auch noch die sieben Monate aus dem letzten Schuldspruch antreten muss. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass ein Gutachter überprüfen wird, ob Strafaufschub für eine Drogentherapie gewährt werden kann. Trotz seiner geäußerten Bemühungen, nicht mehr rückfällig zu werden, war die Richterin nicht überzeugt davon, dass er seine Versprechen durchziehen werde. Seitens der Staatsanwaltschaft ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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