Qualitätskontrolle bei Blindenführhunden in Österreich
Die Blindenführhunde werden individuell auf die Bedürfnisse des Klienten / der Klientin abgestimmt und trainiert. Das erste ist die Haupterkrankung in diesem Fall die Augenerkrankung und wenn nötig noch andere Erkrankungen wie zum Beispiel Herzerkrankung - Schlaganfall – Gehörlosigkeit usw..........................
Während der Ausbildung baut sich zwischen Hund und Trainer eine sehr starke ,enge und soziale Beziehung / Bindung auf.
Bindung und Beziehung basieren auf gemeinsam Erlebten sowie Zeit.
So etwas lässt sich aber weder durch Knopfdruck noch durch Ansage erreichen. Denn Hunde sind Lebewesen und keine Computer, die man auf Knopfdruck ein und ausschalten kann. Noch kann man ihnen befehlen , was sie zu tun und zu lassen haben. Nur wenn die Chemie stimmt kann ein Hund auch die aller schwerste Prüfung bestehen.
Das österreichische Modell sieht eine Qualitätskontrolle ( Qualitätsprüfung ) der zukünftigen Blindenführhunde vor :
Ein für den Hund unbekannter Blinder Tester ( Gutachter )muss bei der Qualitätskontrolle ( Qualiätsprüfung ) eine definierte Wegstrecke ablaufen.
Dieser Gutachter hat aber keine Erfahrung und keine Ausbildung zum tierschutzqualifizierten Hundetrainer, worauf die Prüfstelle , das Messerli Institut Wien in Österreich sehr viel Wert legt .
Zum Gutachter selbst:
Der Gutachter bei den Blindenführhunden ist selbst Vollblind und hat einen oder schon mehrere Blindenführhunde, die speziell auf seine eigenen Bedürfnisse ausgebildet und geprüft wurden gehabt. Seine /Ihre Blindenführhunde kommen die meiste Zeit von der selben Führhundeschule und sind auch die meiste Zeit dieselbe Blindenführhunderasse. So verfügt der Gutachter über keinerlei Erfahrungen mit anderen Führhunderassen.
Auch verfügt er über keinerlei Kenntnisse der Hörzeichen ( Englisch – Italienisch usw......)
Die Gutachter haben auch keinerlei Einfühlungsvermögen und Erfahrungen im Umgang mit anderen Betroffenen. Auch verfügen sie über keinerlei Kenntnisse von Augenerkrankungen.
Da fragt man sich, wie können diese Gutachter/innen oder auch Blindentester/in genannt andere Personen und ihre zukünftigen Wegbegleiter prüfen??
Die oben genannte Qualitätskontrolle in Österreich nimmt genau darauf keine Rücksicht.
So was ist in meinen Augen tierschutzwidrig,
Ich für meinen Teil habe überhaupt nichts dagegen wenn ein/e Gutachter/in bei der Qualitätsprüfung beratend dabei ist. Aber mit fremden Hunden selbst gehen und ausprobieren ob sie auch funktionieren davon halte ich überhaupt nichts.
Denn es gibt in der ganzen EU kein Land wo ein Gutachter einen fremden Hund ausprobiert und schaut ob er auch funktioniert. Auch in Deutschland wurde in den 90 Jahren der / die Gutachter/in( Blindentester/in )abgeschafft Frage : „Warum wohl „?
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