"Ich bin Gott": 50-Jähriger stach in St. Pölten zweimal auf Bekannten ein
Mann musste sich wegen Mordversuchs vor Gericht verantworten. Er soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
ST. PÖLTEN (ip). „Ich bin Gott!“, soll ein 50-jähriger ehemaliger Architekturstudent geschrien und mit einem Messer zweimal zugestochen haben. Über die lebensgefährlichen Verletzungen seines Opfers, ein 64-jähriger pensionierter Philosoph, habe er sich keine Gedanken gemacht, denn er könne Tote wieder zum Leben erwecken.
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner beantragte schon zu Beginn des Prozesses am Landesgericht St. Pölten die Einweisung des Messerstechers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, nachdem vor allem Gerichtsgutachter Werner Brosch eine höchst gefährliche Zukunftsprognose stellte. Demnach sei der, an einer chronisch paranoiden Schizophrenie leidende Mann ohne kontrollierte Behandlung jederzeit zu weiteren Taten in dieser Art fähig.
„Bevor er mich umbringt, bring ich ihn um!“
Zum Vorfall in der Nacht vom 14. zum 15. September 2015 lieferte der Beschuldigte mehrere Versionen. Wie schon oft sei er gegen Mitternacht in die Wohnung seines Bekannten in St. Pölten gegangen, da er zuhause keinen Strom habe und fernsehen wollte. Außerdem habe er von dem 64-Jährigen immer wieder Morphium Tabletten bekommen. Mit Überdosierungen habe dieser ihn schon mehrfach umbringen wollen und: „Er wollte Gott morden, das wollte ich verhindern“, so das Motiv seiner Tat. „Bevor er mich umbringt, bring ich ihn um!“ Gegenüber Brosch habe der 50-Jährige auch davon gesprochen, dass er die Wiedergeburt Hitlers, sein Opfer hingegen der Sohn des Nazis Heinrich Himmler sei.
Zugestochen und Geld verlangt
Wesentlich nachvollziehbarer schien die Aussage des Philosophen, vertreten von Rechtsanwalt Jürgen Brandstätter. Demnach habe sein nächtlicher Gast plötzlich zu schreien begonnen. Er sagte „Schleich di“ und sei wieder zu seiner kranken Katze gegangen. Als er den 50-Jährigen hinter sich wahrgenommen habe, habe er sich umgedreht. Da habe sein Bekannter zweimal zugestochen. Danach habe er noch Geld verlangt und der Schwerverletzte gab ihm etwa 20 Euro, bevor er ihn aus der Wohnung verwies. „Ich hab ihm zum Abschluss noch an Tritt in den Hintern verpasst“, bekannte er gegenüber dem vorsitzenden Richter Markus Grünberger. Danach konnte er noch selbst die Rettung verständigen.
Rettung im letzten Moment
Laut medizinischem Gutachter Wolfgang Denk kam die Hilfe für das Opfer im letzten Moment. Vor allem der zweite Stich mit der 25 Zentimeter langen Klinge, sei mit großer Wucht geschehen und führte zu einer Durchtrennung des Zwerchfelles und einer Verletzung eines Leberlappens.
„Wennst was brauchst, schreib ma, oder ruf mi an!“ Damit verabschiedete sich der wortgewaltige Philosoph von dem Beschuldigten, dessen Verteidiger Sebastian Feigl eingestand, dass es an der Tat an sich nichts zu rütteln gebe. Die Einweisung betreffend erbat der 50-Jährige drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
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