Zwölf Jahre Haft für Supermarkt-Räuber
ST. PÖLTEN (ip). Vier Mal überfiel ein 49-jähriger Kremser Penny-Supermärkte, bedrohte die Angestellten mit einer geladenen Waffe und sperrte sie, nachdem sie sich teilweise gegenseitig mit Kabelbindern gefesselt hatten, in Nebenräume ein. Drei von vier Tresoren brach er mit seinem Werkzeug auf, einmal misslang sein Vorhaben.
Am Landesgericht St. Pölten wurde der Beschuldigte wegen schweren Raubes und unerlaubten Waffenbesitzes von einem Schöffensenat rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Bei einem Strafmaß bis zu 15 Jahren wirkte sich nur sein umfassendes Geständnis mildernd aus. Als erschwerend wertete der Senat unter anderem den Tatzeitraum und dass bei jedem Überfall mehrere Opfer zum Handkuss kamen. Nicht zuletzt wirkte sich auch eine einschlägige Vorstrafe verschärfend aus, denn der Täter war bereits 2005 zu acht Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er ein Geldinstitut überfallen und eine Angestellte vergewaltigt hatte. Seit 2010 befand er sich wieder auf freiem Fuß.
„Ich habe einfach nicht mit dem Geld umgehen können“, nannte der Räuber sein Motiv, wobei er bei den Überfällen auch den Supermarktangestellten erklärte, dass er aufgrund einer Scheidung in finanzielle Schwierigkeiten geraten sei. So suchte er Ende August 2014 die Filiale in Markersdorf (Pielachtal), im November 2015 den Supermarkt in Krems, am 14. März dieses Jahres das Geschäft in Oberndorf (Herzogenburg) und zuletzt am 27. Juni 2016 die Filiale in Neulengbach heim.
Aufgrund eines Hinweises nach dem dritten Überfall – auf einem veröffentlichten Foto war der Räuber zwar maskiert, fiel jedoch immer wieder durch seinen „Bierbauch“ auf – stand der Verdächtige bereits unter polizeilicher Beobachtung. Nach dem Raub in Neulengbach versteckte sich der Täter zunächst drei Stunden in der Nähe des Tatortes und wartete die Alarmfahndung ab. Danach fuhr er mit seinem Mietwagen nach Wien, bezahlte einige Rechnungen und kehrte anschließend nach Krems zurück, wo er kurze Zeit später verhaftet werden konnte.
„Glauben Sie, dass die Mitarbeiter Angst um ihr Leben hatten?“, wollte Richter Slawomir Wiaderek wissen. „Das glaube ich sicher“, meinte der Angeklagte, für den Staatsanwalt Karl Wurzer eine möglichst hohe Strafe forderte. Er gab zu bedenken, dass es eine enorme psychische Belastung für die Opfer gewesen sei, die teilweise bis zu einer halben Stunde mit einer Waffe bedroht wurden. Die Opfervertreter Jürgen Brandstätter und Sonja Fragner schlossen sich dem Plädoyer Wurzers an. Für ihre Mandanten forderten sie, dass der 49-Jährige für mögliche Folgeschäden aufzukommen habe. Sie erhielten den Zuspruch dafür, mit aktuellen Schmerzensgeldforderungen wurden sie auf den Zivilrechtsweg verwiesen, da keine entsprechenden Gutachten vorlagen.
Verteidiger Josef Schnirzer plädierte für ein Urteil, das es seinem Mandanten ermögliche, nach seiner unumgänglichen Haft doch wieder in ein normales Leben einzusteigen und so auch den Opferforderungen nachkommen zu können.
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