Sensibilisierungstraining für Tourismus - Hotelerie und Gastronomie

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Sie wollen in ihrem Betrieb ihren Angestellten und Mitarbeitern das Thema Behinderung näher bringen? Dann sind Sie bei den " Helfenden Engeln" genau richtig. Wir kommen direkt zu ihnen in den Betrieb und erklären ihnen den Umgang mit sehbehinderten und blinden Gästen.

Hier einen Auszug von unserer Arbeit :

Ein blinder Gast in meiner Wirtschaft : TIPPS für den Umgang mit blinden und sehbehinderten Gästen in der Gastronomie

Verbinden Sie Ihre Augen und erkunden Sie Ihren Betrieb
Lassen Sie sich einmal die Augen verbinden und durch Ihren Betrieb führen. Sie werden danach vieles aus einem anderen Blickwinkel betrach­ten und unsere Tipps leichter umset­zen können! „Helfende Engel “ berät Sie auch gerne persönlich dabei und steht jederzeit für Anfragen zur Ver­fügung!

Wie erkenne ich meinen blinden oder sehbehinderten Gast?

Hochgradig sehbehinderte oder blin­de Menschen sind zumeist an der gel­ben Armbinde und/oder am weißen Stock oder an einer Ansteckplakette zu erkennen. Blindenführhunde tra­gen ein weißes Geschirr mit Führbü­gel. Die Armbinde ist gelb mit drei schwarzen Punkten (altes Modell), es gibt aber auch eine neue Version – diese trägt ein Piktogramm einer Figur mit Stock und ist aus einem besonders reflektierendem neongel­bem Material hergestellt.

Wie führe ich sehbehinderte oder blinde Gäste?

Wenn Ihr Gast weder von einer Begleitperson noch von einem Blindenführhund geführt wird, so bieten Sie Ihre Hilfe an indem Sie ihn fragen, wie, und ob sie ihm helfen können. Spre­chen Sie ihn an und stellen Sie sich vor. Sprechen Sie bevor Sie handeln. Reißen Sie den Blinden keinesfalls aus seiner Orientierung indem Sie ihn einfach am Arm packen. Die si­cherste Art einen blinden Menschen zu führen ist, wenn er die Hand an Ihre Schulter oder an den Ellenbogen legen kann, so spürt er an Ihren Kör­perbewegungen, ob sie hinauf/hin­unter bzw. rechts oder links gehen und kann Ihnen leichter folgen.

Fragen Sie Ihren Gast einfach wie es ihm am liebsten ist und vergessen Sie nicht im Gespräch auf Hinder­nisse und Gehrichtung rechtzeitig hinzuweisen, um Schwellen, Treppen oder sonstige Hindernisse wie etwa Tische, Sessel, Hocker, Aufsteller oder Hindernisse in Kopfhöhe (z.B. Wand­leuchten) aufmerksam zu machen.

Wenn Ihr Gast mit einem Blindenführhund unterwegs ist, reicht es, wenn Sie vorausgehen – der Hund wird Ihnen folgen. Bitte streicheln Sie den Hund nicht, wenn er seinen Bü­gel trägt und im Führgeschirr ist, da er im Dienst nicht abgelenkt werden darf, um keine Fehler zu begehen, die für seinen Besitzer fatale Folgen haben könnten. Wenn Sie beim Tisch angekommen sind, legen Sie die Hand Ihres Gastes an die Sesselleh­ne, um den Sitzplatz anzuzeigen und sagen Sie ihm „vor Ihnen / links von Ihnen / rechts von Ihnen ist ein frei­er Platz“.

Bitte erklären Sie möglichst präzise, da für einen sehbehinderten oder blinden Menschen eine Erklä­rung wie „da/dort ist ein freier Platz...“ nicht ausreicht.

Bieten Sie auch Hilfe beim Able­gen von Jacke oder Mantel an und informieren Sie den Blinden oder Sehbehinderten wo Sie seine Gar­derobe ablegen. Seien Sie nicht ge­kränkt, wenn er/sie seine Sachen bei sich behalten möchte.

Wie spreche ich meinen blinden Gast an?

Sprechen Sie Ihren Gast immer selbst an und fragen Sie bitte nicht die Be­gleitperson, was der sehbehinderte oder blinde Gast möchte.

Die Tischdekoration

Achten Sie darauf, dass sich keine Blumenvasen, Gestecke, Kerzen oder ähnliche Gegenstände auf dem Tisch befinden. Wenn ja, weisen Sie ihren Gast darauf hin und entfernen Sie diese, wenn er dies wünscht. Weisen Sie Ihren Gast auch auf die Position des Bestecks, auf Gewürzständer etc. hin bzw. führen Sie seine Hand.

Speisekarte und Bestellung

Wenn eine sehende Begleitperson dabei ist, so wird sie die Speisekarte dem Gast vorlesen. Lassen Sie daher Ihren Gästen in diesem Fall etwas mehr Zeit als üblich.
Sollte keine Begleitung dabei sein, so informieren Sie Ihren Gast selbst vom Angebot. Für sehbehinderte Gäste ist eine spezielle Karte in Großdruck eine besondere Hilfe. Für blinde Gäs­te wäre eine Karte in Brailleschrift ein besonderes Service. „Engel auf Pfo­ten“ berät Sie gerne bei der Umset­zung!

Was habe ich beim Servieren von Speisen und Getränken zu beachten?

Sprechen Sie Ihren Gast direkt an und sagen ihm, wo sich das Glas, der Tel­ler mit der Hauptspeise und wo sich Teller oder Schüsseln mit Beilagen befinden.
Sie erleichtern Ihrem Gast die Ori­entierung, indem Sie die Position der Getränke, Speisen und Beilagen nennen. Dies passiert nach dem Sys­tem des Ziffernblattes einer Uhr. So können Sie z.B. angeben, dass die Hauptspeise auf dem Teller zwischen 3 und 9 Uhr liegt (also in der unteren Tellerhälfte), die Beilage zwischen 9 und 3 Uhr (also in der oberen Hälfte) und die Preiselbeeren beispielsweise „auf sechs Uhr“.
Bitte fragen Sie von sich aus Ihren Gast öfters, ob er noch Wünsche hat, da es für sehbehinderte und blinde Menschen schwierig ist, zu erkennen, ob es sich bei vorbeigehenden Perso­nen um Personal oder andere Gäste handelt.

Der Umgang mit dem Blindenführhund

Bitte wählen Sie einen für Hund und Besitzer geeigneten Platz, am bes­ten dort, wo der Hund niemandem im Weg liegt und doch unmittelbar beim Besitzer ist. Hier empfehlen sich Eckplätze bzw. Sitzplätze mit Rücken­deckung. Blindenführhunde sind speziell ausgebildete und gutmütige Tiere, die weder andere Gäste noch andere Vierbeiner stören. Wenn ein­mal das Kommando erfolgt ist, bleibt ein gutausgebildeter Hund auch am Platz, egal was rund um ihn passiert. Blindenführhunde unterliegen z.B. auch im öffentlichen Verkehr nicht der Maulkorbpflicht.
Wenn Sie dem Hund etwas Gutes tun wollen (Wasser, Leckerli), fragen Sie bitte den Besitzer vorher und geben Sie Bescheid, wenn Sie dem Tier eine Wasserschüssel oder Ähnliches hin­stellen, da der Hund ohne Komman­do nichts annimmt. Sollten Sie den Hund streicheln wollen, so fragen Sie zuerst seinen Besitzer.
Das Gespräch

Versuchen Sie nicht die Wörter „se­hen“ oder „blind“ krampfhaft zu ver­meiden, auch ein „Auf Wiedersehen“ ist kein Tabuwort, sondern wird von sehbehinderten und blinden Men­schen selbst verwendet.
Sprechen Sie Ihren Gast aber nicht unbedingt auf die Ursache seiner Sehbehinderung an, außer er be­ginnt von sich aus darüber zu spre­chen. Ein Blindenführhund ist übri­gens der perfekte „Eisbrecher“ – ein paar Fragen zu diesem treuen Beglei­ter haben schon zu langen und un­terhaltsamen Gesprächen und auch Freundschaften geführt.
Der Umgang mit dem Blindenführhund
Bitte wählen Sie einen für Hund und Besitzer geeigneten Platz, am bes­ten dort, wo der Hund niemandem im Weg liegt und doch unmittelbar beim Besitzer ist. Hier empfehlen sich Eckplätze bzw. Sitzplätze mit Rücken­deckung. Blindenführhunde sind speziell ausgebildete und gutmütige Tiere, die weder andere Gäste noch andere Vierbeiner stören. Wenn ein­mal das Kommando erfolgt ist, bleibt ein gutausgebildeter Hund auch am Platz, egal was rund um ihn passiert. Blindenführhunde unterliegen z.B auch im öffentlichen Verkehr nicht der Maulkorbpflicht.
Wenn Sie dem Hund etwas Gutes tun wollen (Wasser, Leckerli), fragen Sie bitte den Besitzer vorher und geben Sie Bescheid, wenn Sie dem Tier eine Wasserschüssel oder Ähnliches hin­stellen, da der Hund ohne Komman­do nichts annimmt. Sollten Sie den Hund streicheln wollen, so fragen Sie zuerst seinen Besitzer.

Die Rechnung

Bitte nennen Sie Ihrem Gast den Rechnungsbetrag. Geübte blinde Menschen erkennen Münzen auf­grund ihrer speziellen Rillen und Merkmale gut. Auch die Ordnung der Banknoten in der Brieftasche er­leichtert das Auffinden der richtigen Geldscheine.
Hat Ihr Gast aber Schwierigkeiten, so helfen Sie ihm, indem Sie die Werte der Scheine und Münzen nennen. Zählen Sie das Wechselgeld vor und geben Sie Ihrem Gast auch genügend Zeit, dieses wieder in die Brieftasche einzuordnen.

Ansprechpartner: " Helfende Engel "

Sabine Kleist

Mobil 0664 / 9428620.

Weitere Informationen finden Sie auch unter
Homepage : „ Helfende Engel“ ( http://www.helfende-engel.at )

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