Ex-Freundin des Tattoo-Pfuschers verurteilt
ST. PÖLTEN (ip). Glänzte sie beim ersten Prozesstermin durch Abwesenheit, erschien die 29-jährige, mitangeklagte Ex-Freundin jenes Mannes, der einer 21-Jährigen ohne deren Einverständnis unter anderem ein Penis-Tattoo auf den Rücken tätowierte und wegen mehrerer Gewaltdelikte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden war, diesmal mit ihren beiden Kindern am Landesgericht St. Pölten.
Staatsanwalt Karl Fischer warf der Angeklagten vor, gemeinsam mit ihrem damaligen Freund in einen Würstelstand eingebrochen zu sein. Darüber hinaus sollen auch Diebstähle auf das Konto der zweifachen Mutter gegangen sein. Nicht zuletzt habe das Pärchen unerlaubt einen Pkw in Betrieb genommen, mit dem sie mehr oder weniger betrunken gegen einen Baum fuhren.
Gegenüber Richter Markus Grünberger zeigte sich die Beschuldigte, die von ihrem Ex-Freund und den beiden, beim ersten Prozess mitangeklagten Mädchen belastet, geständig. Grünberger verurteilte die Frau zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und ordnete Bewährungshilfe für die Probezeit von drei Jahren an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.